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X. Kapitel.
einen anderen Maßstab der Kaufkraft des Geldes lenken, der zuweilen zur
Angleichung von Kontrakten vorgeschlagen worden ist. Es ist dies der Maßstab
des Nutzens. Demgemäß würde jede Person einen Grenznutzen gleichen
"Wertes wie das, was sie geliehen oder geborgt hat, empfangen oder zurückzahlen.
Der Grenznutzen der nämlichen Güter ist aber für die einzelnen
Personen ein anderer; er ist ferner für ein und dieselbe Person in verschiedenen
Lebensabschnitten verschieden. Ein solcher Maßstab kann
daher praktisch nicht angewendet werden.
Ein Preis ist ein objektives, der Bemessung zugängliches Moment, das
für alle Menschen ein und dasselbe ist. Die Grenznutzen hingegen haben
für verschiedene Personen ungleichen Wert und variieren individuell verschieden;
sie zu bemessen ist unmöglich. Die Kaufkraft des Geldes in
objektivem Sinne ist daher eine ermittelbare Größe mit einer für alle
Menschen gemeinsamen Bedeutung. Allerdings ist es richtig, daß der Grenznutzen
des Geldes eine fundamentale Größe ist, und daß er in gewissem
Grade von der Kaufkraft des Geldes abhängt. Aber er hängt auch von
dem Einkommen eines jeden Menschen ab. Die Grenznutzen des Geldes
variieren direkt mit der Kaufkraft des Geldes, wenn sich alle Preise und
alle Geldeinkommen in demselben Verhältnis verändern oder wenn sich (wenigstens
ungefähr) die Einkommen im Verhältnis der Durchschnittspreisveränderung
verändern. Theoretisch sollte sich dieses feste Verhältnis
zwischen Grenznutzen und Kaufkraft bestätigen müssen, wenn (angenommen,
daß die Depositen in gleicher Weise variieren und daß die Umlaufsgeschwindigkeiten
und das Handelsvolumen unverändert bleiben) die Quantität des
Geldes variiert, nachdem die Übergangsperioden vorüber sind. Tatsächlich
variieren aber alle diese Elemente, und zwar in ungleicher Weise. Die Geldeinkommen
wachsen manchmal rascher und oft langsamer als die Preise.
Das Resultat ist, daß die Veränderungen in der Kaufkraft des Geldes den
Veränderungen in den Grenznutzen des Geldes nicht entsprechen.
Während der Zeit, in der ein Kontrakt läuft, kann die menschliche Gesellschaft
mehr oder weniger wohlhabend werden. Man sollte denken, daß
diese Tatsache das Verhältnis des zurückgezahlten Betrages zu dem geliehenen
Betrage beeinflußt. Es ist die Forderung gestellt worden, daß die
Wohltaten des Fortschrittes zwischen dem Entleiher und dem Darleiher
gleichmäßig verteilt werden sollten x ).
1 ) Siehe z. B. die Schrift von J. B. Clark „The Gold Standard in Recent Theory
Political Science Qmrterly, September 1895. Vgl. hiermit „The Standard of Deferred Payments“
von Edward A. Roß, Ännals of the American Academy of Political and Social
Science, November 1892; Lucius S. Merriam „The Theory of Final Utility in its Relation