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Anhang zum VII. Kapitel.
sind, ein gesetzlich festgelegtes Verhältnis sei nur dem bereits bestimmten
System von Angebot und Nachfrage auferlegt, und die damit beweisen
wollen, daß ein solches Verhältnis von vornherein versagen muß. Dies
ist eine Lieblingsanalogie der Verfechter des Monometallismus. Sie ist
unrichtig, doch bedingt diese Unrichtigkeit nicht notwendigerweise die
Unrichtigkeit der seitens der Anhänger des Monometallismus gezogenen
allgemeinen Schlüsse. Gold und Silber, oder zwei beliebige andere zu Geld
zwecken dienende Waren, haben keinerlei Analogie mit zwei gewöhnlichen,
einander nicht verwandten Artikeln; sie haben selbst mit zwei Substituten
keine vollkommene Analogie, da für den Konsumenten bei zwei Geldarten
kein natürliches Substitutionsverhältnis besteht. Es scheint daher die
Möglichkeit für ein künstliches Verhältnis gegeben zu sein. Wir werden
jedoch sehen, daß einem künstlichen Verhältnis Grenzen gezogen sind, über
die hinaus es versagen muß.
§ 2 (zum VII. Kapitel, § 2).
Grenzen der Verhältnisse, innerhalb deren der Bimetallismus
möglich ist.
Eine Veränderung des Verhältnisses wird durch eine Rekonstruktion
unserer Reservoire in neue Einheiten veranschaulicht, doch können wir
ohne die Mühe einer Umgestaltung unseres Schaubildes, wie es gegeben
ist, die Grenzverhältnisse darstellen, innerhalb deren der Bimetallismus
möglich ist. Gesetzt den Fall, daß der Film in Figur 7 b zuerst nach seiner
äußersten rechten Grenze und dann nach seiner äußersten linken Grenze
getrieben und daß in jedem Falle dauerndes Gleichgewicht erlangt wird..
In dem einen Falle gibt es ein Agio auf Gold, in dem anderen ein Agio auf
Silber. Diese Agios bezeichnen die Abweichungen von dem gegebenen
Verhältnis, die ohne den Bimetallismus zu zerstören möglich sind. Nehmen
wir also an, daß das gesetzliche Verhältnis des Silbers zum Golde und das,
zu dem das Schaubild konstruiert wurde, 32 zu 1 betrug und daß, wenn
sich der Film nach der linken Grenze bewegt, der Abstand des Goldniveaus
unter 00 um 7 / 8 größer ist als der Abstand des Silberniveaus, während er
an der rechten Grenze 5 / 4 beträgt. Somit kann das Verhältnis 32 zu 1
zwischen den Faktoren 7 / 8 von 32 zu 1 und s / 4 von 32 zu 1 verändert werden
und der Bimetallismus würde sich zu jedem Verhältnis zwischen 32 X 7 /s
zu 1 und 32 x s /4 zu 1, d. h. zwischen 28 zu 1 und 40 zu 1 bewähren. Ein
Verhältnis unter 28 zu 1, wie das berühmte 16 zu 1, würde den Goldmono
metallismus schüeßlich in Silbermonometallismus umwandeln, in der ent