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II. Kapitel.
1. Wenn U und Q unverändert bleiben, während G in irgendeinem Verhältnis
variiert, dann wird sich die Geldseite der Gleichung in demselben
Verhältnis verändern, und ihre gleiche Größe, die Güterseite, muß sich daher
in demselben Verhältnis ebenfalls verändern. Infolgedessen werden sich
entweder alle p in diesem Verhältnis ändern, oder es werden sich einige p
in diesem Verhältnis mehr und andere weniger verändern, und zwar in ausreichendem
Maße, um einen Ausgleich herbeizuführen und denselben Durchschnitt
beizubehalten x ).
2. Wenn G und die Q unverändert bleiben, während U in irgendwelchem
Verhältnis variiert, dann wird die Geldseite der Gleichung in demselben
Verhältnisse variieren und ihre gleiche Größe, die Güterseite, muß daher
in diesem Verhältnis ebenfalls variieren; demzufolge werden alle p in demselben
Verhältnis variieren, oder aber es werden einige mehr und andere
entsprechend weniger variieren, um einen Ausgleich herbeizuführen.
3. Wenn G und U sich nicht verändern, so werden die Geldseite und die
Güterseite unverändert bleiben; infolgedessen müssen, wenn alle Q in einem
gegebenen Verhältnis variieren, entweder alle p in dem entgegengesetzten
Verhältnis variieren, oder einige davon werden sich mehr und andere entsprechend
weniger verändern, um den Ausgleich herbeizuführen.
Wenn uns daran liegt, können wir die rechte Seite noch weiter vereinfachen,
indem wir sie in der Form von PH schreiben, wobei P einen gewogenen
Durchschnitt aller p und H die Summe aller Q darstellt. P drückt dann
m einer Größe das Preisniveau und II in einer Größe das Handelsvolumen
(volume of trade) aus. Diese Vereinfachung ist die algebraische Auslegung
der in Figur 3 gegebenen mechanischen Illustration, in der alle Güter, statt,
wie in Figur 2, getrennt aufgehängt zu sein, vereint an einem Durchschnittspunkte
hängen, der ihren Durchschnittspreis angibt.
Wir haben die Verkehrsgleichung GU = 2p Q, für die rechte Seite durch
Zusammenzählen der von verschiedenen Personen verausgabten Summen abgeleitet.
Es hätte jedoch die Verkehrsgleichung in derselben Weise abgeleitet
werden können, wenn nicht die verausgabten, sondern die von verschiedenen
Personen empfangenen Summen betrachtet worden wären. Wenn
ein Gemeinwesen keinen Außenhandel besäße, so stimmten die Ergebnisse
der beiden Methoden überein, denn abgesehen vom Außenhandel muß das,
was von einer Person in dem Gemeinwesen ausgegeben worden ist, notwendigerweise
von einer anderen Person dortselbst empfangen worden sein.
D Über das Wesen des Durchschnitts, um den es sich hier handelt, und über die
Durchschnitte in den beiden folgenden Fällen vgl. § 7 des Anhanges zu diesem (II.) Kapitel.