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Die Anforderung der Beträge durch die Müller A.-G. erfolgt in Raten.
Zunächst werden RM 1 000 000.— benötigt. Die Verbuchung ge
schieht in folgender Weise:
Die ^.-Bank errichtet ein Konsortialkonto
„Müller A.-G." Kreditkonsortium,
belastet dieses mit RM 1 000 000.— und erkennt das laufende Konto der
Gesellschaft mit der gleichen Summe. Brieflich werden die Konsorten von
der Entnahme in Kenntnis gesetzt und ersucht, den auf sie entfallenden
Anteil von je 250 000 RM anzuschaffen. Die Konsorten wiederum buchen
in ihren Büchern:
Per Müller A.-G. Kreditkvnsorlium
An L-Bank
anteilige Zahlung RM 250 000.— Nal. per
Bei Empfang der Gutschriftsaufgabcn seitens der B- und 6-Bank b e °
lastet die ^-Bank die beiden genannten Banken und erkennt das
bereits erwähnte Konsortialkonto.
Die Verbuchung der restlichen, der Gesellschaft noch zur Verfügung
stehenden 2 000 000 RM erfolgt in der gleichen Weise.
Am Semesterschluß berechnet die Konsortialführerin Zinsen und Provi
sion auf den in Anspruch genommenen Betrag, belastet das laufende
Konto der Gesellschaft hierfür und erkennt das Konsortialkonto.
Bei Ausschüttung des Betrages wird das Konsortialkonto belastet und
die beiden Konten der Konsorten, nach Abzug der üblichen Führungs
provision seitens der ^.-Bank, entsprechend ihrer Quote, erkannt. Bei
Rückzahlung des Betrages seitens der Gesellschaft erfolgen die Gegen
buchungen, d. h. die Konten, die bei der Inanspruchnahme erkannt worden
sind, werden belastet, und umgekehrt.
2.
Eine gemeinschaftliche Kreditgewährung erfolgt vielfach auch in Form
des W e ch s e l k r e d i t s. Voraussetzung für die Bildung eines solchen
Konsortiums ist, daß die Reichsbank dem Bankenkonsortinm einen Dis
kontkredit einräumt, der aber nicht auf das Kontingent der einzelnen Kon-
sortialniitglieder angerechnet wird.
Um die Müller A.-G., die schwer um ihre Existenz kämpfen muß, nicht
zum Erliegen zu bringen, erklären sich die Großaktionäre der Gesellschaft,
die zugleich auch ihre Lieferanten sind, und das schon (im ersten Beispiels