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Anhang zum XII. Kapitel.
G', U', P und II nötigen Korrekturen sind aber noch unbedeutender. Der
Einfachheit wegen nehmen wir an, daß die bei G und G' vorzunehmenden
prozentualen Korrekturen einander gleich sind, und daß auch die bei U
und TJ' vorzunehmenden Korrekturen einander gleich sind. Dies ist eine
berechtigte Annahme, doch selbst wenn irgendeine andere Annahme vor
läge, so würde dies die Endresultate kaum ändern.
Eine gleichzeitige Korrektur von 1 Prozent bei G und G' bewirkt eine
Korrektur von 1 Prozent bei GU + G'U'. Ebenso wird eine gleich -
Obere fortlaufende Linie: PH ursprünglich.
Untere „ „ : GTJ+G'U' ursprünglich.
Punktierte Linie: PH und GTJ+G'U' berichtigt.
Fig. 20.
zeitige: Korrektur von 1 Prozent bei U und V' eine Korrektur von 1 Prozent
bei GU + G' U' hervorrufen. Wir können somit die Korrektur von GU +
G’U' tatsächlich als aus zwei Teilen bestehend betrachten: aus der Kor
rektur von G und G' und aus der Korrektur von U und U'. Da die G genauer
festgestellt wurden als die U, so muß deren Korrektur geringfügiger sein.
Die für das Jahr 1897 für GU + G' U' festgesetzte Gesamtkorrektur beträgt
daher 3 Prozent, von denen wir 1 Prozent G und G' und die verbleibenden
2 Prozent U und U' zuweisen. Das heißt: Wir erhöhen die berechneten Werte
von G und G' um 1 Prozent sowie jene von U und U' um 2 Prozent, und be
wirken damit (ungefähr) die gewünschte Erhöhung von 3% für GU+G’U'. Auf