Full text : Alters- und Hinterlassenenversicherung

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mit einer nicht unerheblich grössern Zahl von auf Altersrente berechtigten
Personen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gerechnet werden muss,
ohne dass dieser Vermehrung eine entsprechende Zunahme der beitragspflichtigen
 Personen gegenüberstehen wird. Ob die Verhältnisse in der
Zukunft sich wirklich so entwickeln werden, weiss niemand. Die Untersuchungsergebnisse
 stellen im wesentlichen eine Hypothese dar. Diese beruht
aber auf der Beobachtung der Vergangenheit anhand der frühern schweizerischen
 Volkszählungen und zieht ihre Schlüsse aus Entwicklungstendenzen,
die sich schon jetzt deutlich abzeichnen. Die konsultierten Fachleute haben
sich den Schlussfolgerungen des Amtes angeschlossen. Der Gesetzgeber muss
deshalb bei der Anlage der Versicherung auf sie Bedacht nehmen, wenn sein
Werk in der Zukunft nicht gefährdet sein soll und er sich nicht Vorwürfen aussetzen
 will.
Wir haben die Entwicklung der Versicherung in Einnahmen und Ausgaben
 für die nächsten Jahrzehnte, auf Grund der vom Amte ermittelten
Untersuchungsergebnisse, in Tabelle 3 dargestellt. Sie zeigt, dass die
Versicherung unter Heranziehung der Erträgnisse des in der Übergangszeit
angelegten Fonds in der Lage ist, auch gesteigerten zukünftigen Ansprüchen,
die sich aus einer Vermehrung der Zahl der Altersrentner ergeben werden,
zu entsprechen. Die Verzinsung des Fonds, welche für das Tempo seines
Anwachsens und damit für das Mass der der Versicherung zur Verfügung stehenden
 Erträgnisse von Bedeutung ist, haben wir in vorsichtiger Bewertung
der möglichen Entwicklung auf dem Geldmarkt für die ersten 10 Jahre seines
Bestehens auf 4% %, für die zweiten 10 Jahre auf 4% % und für die Folgezeit
auf 4% geschätzt. Auch diese Schätzung kann nach oben oder unten durch
die Wirklichkeit widerlegt werden, was auf das Gleichgewicht der Versicherung
zurückwirken kann. Die Veränderungen dürften sich aber allem Anschein
und der Natur der Sache nach, wenn nicht ausserordentliche Ereignisse eintreten,
 nur langsam und allmählich einstellen, und wenn sie zu Ungunsten der
Versicherung wirken, möglicherweise durch andere Einnahmen, die nicht in
die Rechnung eingestellt sind, zum Teil kompensiert werden. Wir denken dabei
speziell an die Möglichkeit, dass wohlhabende Personen auf den Bezug der auch
ihnen zukommenden, den Gegenwert der Beitragspflicht darstellenden Rentenleistungen
 verzichten,
Die Tabelle, die von einer Inkraftsetzung der Versicherung im Jahre
1983 ausgeht, weist ’erst nach 1950 einen gewissen Ausfall infolge der
Erhöhung der KRentnerzahlen gegenüber der Zahl der Beitragspflichtigen
 auf. Wenn auch mit der Möglichkeit dieser Mehrbelastung gerechnet
werden muss, so können sich bis dahin auch andere Möglichkeiten verwirklichen,
 die in entgegengesetzter Richtung wirken. Wird aber die Belastung
 sich tatsächlich in der vermuteten Richtung entwickeln, so wird die
gesteigerte wirtschaftliche Kraft, welche den verbesserten Lebensbedingungen
entspricht und eigentlich die Voraussetzung dafür bildet, gestatten, dannzumal
 die Gesetzgebung den veränderten Verhältnissen. anzupassen und die
            
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