368 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.
machen und ausschließlich für die Organisation einer geradezu idealen Arbeiterfür
sorge und die Förderung gemeinnütziger Zwecke überhaupt wirksam werden zu lassen.
Hier handelte es sich also nicht darum, einer Erwerbsunternehmung schlecht und recht
eine Wohlfahrtseinrichtung anzuhängen, sondern die ganze Unternehmung selbst ist
in eine Wohlfahrtseinrichtung umgestaltet worden. Den Arbeitern fallen fast alle
Vorteile zu, welche einst von der Entwicklung der Arbeiter-Produktivgenossenschaften
erwartet wurden, sie bleiben aber vor den Gefahren bewahrt, an welchen die meisten
Arbeiter-Produktivgenossenschaften gescheitert sind. Das Verdienst dieser ganz eigen
artigen Schöpfung gebührt vor allem Professor vr. Abbe, der nicht nur durch seine
theoretischen Arbeiten die beispiellose technische Leistungsfähigkeit der Fabrik auf dem
Gebiete der Mikroskopkonstruktionen begründet, sondern mit seinem humanitären
Idealismus auch die Befreiung der Fabrik von privatkapitalistischen Interessen durch
gesetzt hat.
Es fällt schwer, die vielseitige und originelle Wirksamkeit Abbes als großindu-
striellen Arbeitgebers in wenigen Worten zusammenzufassen. Er hat die tägliche
Arbeitszeit von 11% allmählich auf 8 Stunden herabgesetzt, er hat Löhne von re
spektabler Höhe zugestanden, alle in die Woche fallenden Feiertage entlohnt, sechs
Tage des jedem Arbeiter bewilligten zwölftägigen Urlaubs im Jahre voll bezahlt,
er hat die Krankenversicherung, das Pensionswesen, die Fürsorge für Witwen und
Waisen und ganz besonders die Arbeitslosenversicherung durch Gewährung einer
hohen Abgangsentschädigung in idealer Weise ausgebildet, er hat Arbeitervertretungen
und Gewinnbeteiligung, Fabrikbäder und Arbeiterwohnungen, mustergültige tech
nische und allgemeine Bildungsgelegenheiten geschaffen. Er hat namentlich das ganze
Arbeitsverhältnis zugunsten des Arbeiters in einer Art stabilisiert, die bis jetzt erst in
einigen öffentlichen Betrieben annähernd versucht worden ist. Immerhin finden
sich manche der von Abbe getroffenen Einrichtungen auch in anderen Unternehmungen
vor. Was sich anderwärts aber kaum nachweisen läßt, das ist der Geist, die Ge
sinnung, aus der heraus diese Institutionen geschaffen und verwaltet worden sind.
Für Abbe kam es weder darauf an, durch milde Spenden Wohltätigkeit zu üben, noch
durch geschäftlich gut rentierende Wohlfahrtseinrichtungen feine Arbeiter in größere
Abhängigkeit zu versetzen. Mit Geringschätzung und Ironie spricht er von derartigen
Bestrebungen: „Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich dafür
berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl — und was er von seinem besonderen
Standpunkte aus just dazu zu rechnen für gut findet — zu befördern, nicht nur durch
das eigene gute Beispiel und durch den berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen,
wenn er solches hat, in seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der
Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial gemein
schädliche Figur." Rechte, nicht Wohltaten, Gerechtigkeit, nicht Barmherzigkeit und
Mitleid, bilden die Leitsterne seiner sozialen Praxis. Freie, selbstbewußte, unab
hängige, beruflich und menschlich hochstehende und leistungsfähige Männer will er
heranziehen. Sein ganzes Sinnen und Trachten konzentriert sich in dem Problem,
„eine wirkliche und dauernde Hebung der Rechtslage der von industriellen Unter
nehmungen abhängigen Personen in ihrem Verhältnisse zum Unternehmer und seinen
Organen nach der persönlichen und wirtschaftlichen Seite hin zu erzielen, damit die
wichtigsten bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der
Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen jeweiligen
Vorteil unterworfen bleiben".
Wie tief Abbe von diesen Zielen durchdrungen war, beweist am besten die Tat
sache, daß er durch die Verwandlung der Zeiß-Werke in eine „Stiftung" alles, was
3000 Arbeiter, in den Filialen ca. 330 Personen und das Glaswerk (Firma Schott & Gen.)
ca. lOOj Beamte und ca. 1200 Arbeiter. (Freundliche Mitteilung der Verwaltung.) — G. M