tionen mit den Landesbauämtern die einvernehmliche
Behandlung der genannten, von einander abhängigen
Dienstzweige gewährleistet. Auch den zahlreichen, in der
Eigenart des Wildbachverbauungsdienstes gelegenen Zu-
sammenhängen mit dem Forstwesen erscheint bei der
gegenwärtigen Organisation vollauf Rechnung getragen.
Neben der Geldmittelvorsorge waren in der Nachkriegs-
zeit die Schwierigkeiten in der Beschaffung geeigneter
Arbeitskräfte zu überwinden, da die FKigenart der Bau-
ausführung in entlegenen Hochgebirgsbächen besonders
zeschulte Arbeiter erfordert, welche sich früher aus den
für diese Arbeiten besonders geeignet gewesenen Süd-
iirolern und Krainern rekrutiert haben. Die Ein- und
Umschulung einheimischer Arbeitskräfte ermöglichte all-
nählich die Heranbildung geeigneter Arbeiter, so daß die
Qualität der Arbeit bereits die frühere Höhe erreicht hat.
Die Beistellung der erforderlichen Geldmittel erfolgt
durch Beteiligung des Bundes, der Länder und der ört-
lichen Interessenten an der Kostenaufbringung, wobei
der Anteil aus Bundesmitteln 50%, bis 70% .— gegen-
wärtig im Mittel rund 65% — beträgt. Mit Rücksicht
larauf, daß die Verbauung der Wildbäche für die
Durchführung der Regulierung der Talläufe die Voraus-
setzung bildet, werden in geschlossenen Talgebieten die
Regulierung und Wildbachverbauung zu einer gemein-
;amen Aktion zusammengeschlossen und dadurch die
Aufbringung der Interessentenbeiträge auf eine breite
Basis gestellt; kommen doch die Vorteile der Verbauung
und der Regulierung dem ganzen Tale zugute, zumal
die örtlichen Interessenten nicht imstande wären, den
sonst auf sie entfallenden Anteil der Kosten für solche
Wildbachverbauungen zu tragen, welche vorwiegend
wegen der Ermöglichung der Regulierung notwendig sind.
Solche Talgemeinschaften bestehen, bzw. sind in Bildung
begriffen, beispielsweise für das Gailtal, das Drautal, das
Lesachtal. Eine Zusammenfassung der Wildbachverbauung
besteht ferner bezüglich der Wildbäche des österreichi-
schen Rheingebietes, deren vorwiegend im Interesse der
Rheinregulierung gelegene Verbauung auf Grund des
mit der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrages ‚erfolgt.
Die infolge dieser Zusammenfassung erzielten Erfolge
werden auch seitens der Schweiz („Bericht über Wild-
bachverbauungen im bündnerischen Rheingebiet” 1928)
anerkannt... Die Republik Oesterreich hat’ ungefähr
[600 Wildbachgebiete, von welchen rund 500 teils ver-
baut, teils in Verbauung begriffen sind. Die Anzahl der
in Durchführung befindlichen Verbauungen beträgt rund
250, wobei berücksichtigt werden muß, daß sich die
Verbauung in einem Wildbachgebiete auf viele Jahre
streckt, da insbesondere bei den größeren Aktionen
lie Wirkung der Finbauten die weiteren Maßnahmen
’eeinflußt und die Schaffung geordneter Wasserabfluß-
’erhältnisse in einem Wildbache nur allmählich vor sich
‚ehen kann. Darin besteht ein vom verbauungstechni-
chen Standpunkte begründeter Unterschied vor und
'aach dem Kriege, daß man früher mit verhältnismäßig
ehr hohen Geldmitteln in einem Zuge eine systematische
Vildbachverbauung unter Verwendung ausgiebiger Kunst-
auten durchgeführt hat, während gegenwärtig der
:atürlichen Entwicklung des angestrebten Endzweckes
'nter ‚.Bedachtnahme der tunlichsten Sparsamkeit mehr
technung getragen wird. Selbstverständlich ist hier eine
n der Bauökonomie gelegene untere Grenze gesetzt,
‘och ist diese Art des Vorganges insbesondere im
linblicke auf die leichtere Erhaltung des mehr natürlichen
\achzustandes, der früheren Durchführungsweise vorzu-
jehen. In den zahlreichen Wildbachgebieten allerdings,
vo eine rasche und vollkommen systematische Kunst-
'‚erbauung unbedingt erforderlich ist, bleibt kein anderer
Veg offen, soll nicht durch Teilmaßnahmen der gesamte
"rfolg in Frage gestellt werden.
Neben der erwähnten großen Verbauungsaktion in
len Wildbächen des österreichischen Rheingebietes sind
n Tirol die Zusammenfassung der Verbauungstätigkeit
n den für die Innregulierung wichtigen Wildbächen,
lann jener im Lechtale, sowie bezüglich der Gailregu-
jerung und der Drauregulierung in: Kärnten als ge-
Alossene Wildbachverbauungsaktionen zu erwähnen.
)er hier mit Erfolg betretene Weg der Großzügigkeit
vird allmählich auf andere Flußgebiete ausgedehnt
‚erden, wo dermalen die Zusammenfassung der Ver-
‚auungstätigkeit nach diesen Gesichtspunkten noch nicht
urchgeführt ist. Es bleiben dann noch immer eine große
ınzahl von Sonderverbauungen, doch erhält bei Fort-
ührung des in der Nachkriegszeit eingeschlagenen Weges
ler Zusammenfassung die ganze Aktion ein zielbewußtes
z;efüge zum Vorteile einer leichteren Durchführungs-
nöglichkeit. Ueber die Höhe des Bauaufwandes und des
jeitrages aus Bundesmitteln an der Kostenaufbringung gibt
lie nachstehende Zusammenstellung (Tabelle unten) Auf-
hluß, bei welcher für die Jahre 1910-1024, obwohl
lamals die Schillingwährung noch nicht eingeführt wurde,
ıls Vergleichsziffer die Umrechnung in Schilling erfolgte.
Die durchschnittliche Beteiligung aus Bundesmitteln an
der Kostenaufbringung beträgt demnach 655%.
In den obigen Beträgen sind auch die Aufwendungen
für die Lawinenverbauungen enthalten, welche immer
mehr an Bedeutung gewinnen.
Zapierkronen
Bauerfordernis :
Goldkronan
Schilling
”’apierkronen
Bundesbeitrag :
Caldkranen
Schilling
1919
1920
1921
1922
1928
1924
1925
1926
1927
1928
1919— 1928
2,759.000
14.520.000
119,269.000
6.343,616.000
24.434.000.000
21.824.900.000
212.167
336.864
393.587
856.388
695.720
| 514.650
306.246
485.084
566.765
1,233.200
2.398.630
2.181.100
3.459.170
3.686.498
1,547.420
148.600
24.307 718
1,820.940
9,230.200
77,524.850
4.186,786.000
16.704,524.000
14.401 061.000
140.030
181.260
255.832
567.728
1,160.040
1.000.078
201.648
261.014
368.398
817.606
1,670.454
1.440.105
2.271.158
2.439 849
2.877.500
3.570.936
15.918.658
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