Full text: Die Kaufkraft des Geldes

tionen mit den Landesbauämtern die einvernehmliche 
Behandlung der genannten, von einander abhängigen 
Dienstzweige gewährleistet. Auch den zahlreichen, in der 
Eigenart des Wildbachverbauungsdienstes gelegenen Zu- 
sammenhängen mit dem Forstwesen erscheint bei der 
gegenwärtigen Organisation vollauf Rechnung getragen. 
Neben der Geldmittelvorsorge waren in der Nachkriegs- 
zeit die Schwierigkeiten in der Beschaffung geeigneter 
Arbeitskräfte zu überwinden, da die FKigenart der Bau- 
ausführung in entlegenen Hochgebirgsbächen besonders 
zeschulte Arbeiter erfordert, welche sich früher aus den 
für diese Arbeiten besonders geeignet gewesenen Süd- 
iirolern und Krainern rekrutiert haben. Die Ein- und 
Umschulung einheimischer Arbeitskräfte ermöglichte all- 
nählich die Heranbildung geeigneter Arbeiter, so daß die 
Qualität der Arbeit bereits die frühere Höhe erreicht hat. 
Die Beistellung der erforderlichen Geldmittel erfolgt 
durch Beteiligung des Bundes, der Länder und der ört- 
lichen Interessenten an der Kostenaufbringung, wobei 
der Anteil aus Bundesmitteln 50%, bis 70% .— gegen- 
wärtig im Mittel rund 65% — beträgt. Mit Rücksicht 
larauf, daß die Verbauung der Wildbäche für die 
Durchführung der Regulierung der Talläufe die Voraus- 
setzung bildet, werden in geschlossenen Talgebieten die 
Regulierung und Wildbachverbauung zu einer gemein- 
;amen Aktion zusammengeschlossen und dadurch die 
Aufbringung der Interessentenbeiträge auf eine breite 
Basis gestellt; kommen doch die Vorteile der Verbauung 
und der Regulierung dem ganzen Tale zugute, zumal 
die örtlichen Interessenten nicht imstande wären, den 
sonst auf sie entfallenden Anteil der Kosten für solche 
Wildbachverbauungen zu tragen, welche vorwiegend 
wegen der Ermöglichung der Regulierung notwendig sind. 
Solche Talgemeinschaften bestehen, bzw. sind in Bildung 
begriffen, beispielsweise für das Gailtal, das Drautal, das 
Lesachtal. Eine Zusammenfassung der Wildbachverbauung 
besteht ferner bezüglich der Wildbäche des österreichi- 
schen Rheingebietes, deren vorwiegend im Interesse der 
Rheinregulierung gelegene Verbauung auf Grund des 
mit der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrages ‚erfolgt. 
Die infolge dieser Zusammenfassung erzielten Erfolge 
werden auch seitens der Schweiz („Bericht über Wild- 
bachverbauungen im bündnerischen Rheingebiet” 1928) 
anerkannt... Die Republik Oesterreich hat’ ungefähr 
[600 Wildbachgebiete, von welchen rund 500 teils ver- 
baut, teils in Verbauung begriffen sind. Die Anzahl der 
in Durchführung befindlichen Verbauungen beträgt rund 
250, wobei berücksichtigt werden muß, daß sich die 
Verbauung in einem Wildbachgebiete auf viele Jahre 
streckt, da insbesondere bei den größeren Aktionen 
lie Wirkung der Finbauten die weiteren Maßnahmen 
’eeinflußt und die Schaffung geordneter Wasserabfluß- 
’erhältnisse in einem Wildbache nur allmählich vor sich 
‚ehen kann. Darin besteht ein vom verbauungstechni- 
chen Standpunkte begründeter Unterschied vor und 
'aach dem Kriege, daß man früher mit verhältnismäßig 
ehr hohen Geldmitteln in einem Zuge eine systematische 
Vildbachverbauung unter Verwendung ausgiebiger Kunst- 
auten durchgeführt hat, während gegenwärtig der 
:atürlichen Entwicklung des angestrebten Endzweckes 
'nter ‚.Bedachtnahme der tunlichsten Sparsamkeit mehr 
technung getragen wird. Selbstverständlich ist hier eine 
n der Bauökonomie gelegene untere Grenze gesetzt, 
‘och ist diese Art des Vorganges insbesondere im 
linblicke auf die leichtere Erhaltung des mehr natürlichen 
\achzustandes, der früheren Durchführungsweise vorzu- 
jehen. In den zahlreichen Wildbachgebieten allerdings, 
vo eine rasche und vollkommen systematische Kunst- 
'‚erbauung unbedingt erforderlich ist, bleibt kein anderer 
Veg offen, soll nicht durch Teilmaßnahmen der gesamte 
"rfolg in Frage gestellt werden. 
Neben der erwähnten großen Verbauungsaktion in 
len Wildbächen des österreichischen Rheingebietes sind 
n Tirol die Zusammenfassung der Verbauungstätigkeit 
n den für die Innregulierung wichtigen Wildbächen, 
lann jener im Lechtale, sowie bezüglich der Gailregu- 
jerung und der Drauregulierung in: Kärnten als ge- 
Alossene Wildbachverbauungsaktionen zu erwähnen. 
)er hier mit Erfolg betretene Weg der Großzügigkeit 
vird allmählich auf andere Flußgebiete ausgedehnt 
‚erden, wo dermalen die Zusammenfassung der Ver- 
‚auungstätigkeit nach diesen Gesichtspunkten noch nicht 
urchgeführt ist. Es bleiben dann noch immer eine große 
ınzahl von Sonderverbauungen, doch erhält bei Fort- 
ührung des in der Nachkriegszeit eingeschlagenen Weges 
ler Zusammenfassung die ganze Aktion ein zielbewußtes 
z;efüge zum Vorteile einer leichteren Durchführungs- 
nöglichkeit. Ueber die Höhe des Bauaufwandes und des 
jeitrages aus Bundesmitteln an der Kostenaufbringung gibt 
lie nachstehende Zusammenstellung (Tabelle unten) Auf- 
hluß, bei welcher für die Jahre 1910-1024, obwohl 
lamals die Schillingwährung noch nicht eingeführt wurde, 
ıls Vergleichsziffer die Umrechnung in Schilling erfolgte. 
Die durchschnittliche Beteiligung aus Bundesmitteln an 
der Kostenaufbringung beträgt demnach 655%. 
In den obigen Beträgen sind auch die Aufwendungen 
für die Lawinenverbauungen enthalten, welche immer 
mehr an Bedeutung gewinnen. 
Zapierkronen 
Bauerfordernis : 
Goldkronan 
Schilling 
”’apierkronen 
Bundesbeitrag : 
Caldkranen 
Schilling 
1919 
1920 
1921 
1922 
1928 
1924 
1925 
1926 
1927 
1928 
1919— 1928 
2,759.000 
14.520.000 
119,269.000 
6.343,616.000 
24.434.000.000 
21.824.900.000 
212.167 
336.864 
393.587 
856.388 
695.720 
| 514.650 
306.246 
485.084 
566.765 
1,233.200 
2.398.630 
2.181.100 
3.459.170 
3.686.498 
1,547.420 
148.600 
24.307 718 
1,820.940 
9,230.200 
77,524.850 
4.186,786.000 
16.704,524.000 
14.401 061.000 
140.030 
181.260 
255.832 
567.728 
1,160.040 
1.000.078 
201.648 
261.014 
368.398 
817.606 
1,670.454 
1.440.105 
2.271.158 
2.439 849 
2.877.500 
3.570.936 
15.918.658 
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