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II. Die Bekämpfung der Malaria,
l. Assanierung.
Die Assanierung der Städte und Dörfer ist ungemein wichtig;
sie ist bei einer auf dauernde Erfolge ausgehenden Bekämpfung
der Malaria das wirksamste Mittel und wird daher vom General
gouvernement systematisch angestrebt.
2. Maßregeln gegen die Muskitos bei den Schutztruppen.
Da die japanischen Schutztruppen in den ersten Jahren viel
unter Malaria zu leiden hatten, so ordnete Baron Koike, der da
malige Generalstabsarzt im Kriegsministerium zu Tokio, nachdem er
Formosa besichtigt hatte, im Jahre 1901 an, bei der Schutztruppe
in Kilung versuchsweise gewisse Antimuskitomaßregeln anzuwenden.
Die Türen und Fenster der Kaserne wurden mit Drahtnetz über
spannt, und die auf Nachtwache stehenden Mannschaften mußten
eine Maske aus Netzgewebe und dicke Handschuhe tragen. Da der
Versuch glänzenden Erfolg hatte, so wurden in Taihoku, Taichu und
Tainan ebenfalls neue Kasernen mit Schutzvorrichtungen gegen
die Mücken erbaut. Voraussetzung zum erfolgreichen Gebrauch
solcher muskitofester Wohnungen ist freilich gute Disziplin.
Tabelle XIII zeigt die unter den Soldaten in den Jahren 1897 bis
1909 durch die Malaria verursachten Erkrankungen und Todesfälle.
3. Prophylaktische Maßnahmen in Kösenpo (Distrikt Akö).
Die Kampfergesellschaft in Kösenpo hat unter den oben ge
schilderten Umständen den Kampf gegen die Malaria aufgenommen.
Dr. Kinoshita, der die I.eitung hierbei übernahm, hat, um die Ende-
mizität festzustellen, im April 1907 bei den Bewohnern von Kösenpo
eine Blutuntersuchung vorgenommen und seit dieser Zeit alle Plas
modienträger sowie sämtliche Malariakranke systematisch behandelt.
Seit Juli desselben Jahres wurde bei allen Angestellten und Arbeitern
der Gesellschaft und bei allen, die sonst mit ihr in Zusammenhang
standen, sowie auch bei den Einwohnern von Kösenpo, im ganzen
bei etwa 3500 Personen, Kochs Chininprophylaxis in Anwendung
gebracht. Die Zahl der Erkrankungs- und Todesfälle vor und nach
der Bekämpfung konnte nur bei den Japanern hinreichend genau
festgestellt werden; vergl. Tabelle XIV.