Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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26.  Die  ordentlichen  Ausgaben  für
sanitäre  Zwecke. 1 )
N ach  1895  fielen  zunächst  alle  sanitären  Aufwendungen  der
Staatskasse  zu  Cast,  bis  1899  das  allgemeine  Gesetz  betreffend ­
  die  Regelung  der  Distriktsteuern  erlassen  wurde.
Seitdem  werden  die  Gehälter  der  Kö-i,  die  Ausgaben  für  die  Bekämpfung ­
  der  Infektions-  und  venerischen  Krankheiten  sowie  die
Kosten  für  die  öffentlichen  Brunnenanlagen,  die  Wasserversorgung,
Kanalisierung,  Straßenreinigung,  Müllabfuhr,  Schlachtviehschau,
Nahrungsmitteluntersuchung  usw.  aus  den  Distriktkassen  bestritten.
Doch  werden  für  die  Bekämpfung  der  Infektionskrankheiten  gewisse
Zuschüsse  aus  der  Staatskasse  gewährt;  außerdem  sind  seit  1904
die  Aufwendungen  für  die  B  ekämpfung  der  Pest  und  seit  1911  auch  diejenigen
  für  die  Malariabekämpfung  in  den  Etat  übernommen  worden.
Die  ordentlichen  Ausgaben  für  sanitäre  Zwecke  in  den  Rechnungsjahren ­
  1907—1909  (in  Yen).

A.  Staatskasse.

Jahr

Bekämpfung  der
Infektionskrankheiten ­


Bekämpfung
der  Pest

Hospitäler

Medizinische
Schule

Institut  für
experimentelle
Forschungen

1907

8  356

41  026

297  371

73  103

—

1908

21  236

37  070

325  532

66  127

—

1909

66  007

—

367  246

65  138

44  987

B.  Distriktkassen.

Jahr

Gehälter
der
Ko-i

Bekämpfung
der
Infektionskrankheiten ­


Bekämpfung
der
venerischen
Krankheiten

Straßenreinigung ­

und  Müllabfuhr ­


Schlachtviehschau ­


Nahrungsmittel-




Unterhaltung
der
Wasserwerke

1907

66  364

32  452

21  573

28  578

8521

511

20  686

1908

68  750

36  520

22  436

32  466

9330

1000

19  683

1909

69  195

29  273

21  880

34  398

9654

1000

254  458

*)  die  Sanitätskassen  (vergl.  Abschnitt  25)  sind  hierbei  infolge  ihrer
besonderen  Stellung  unberücksichtigt  geblieben.
            
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