4. Organe der
öffentlichen Gesundheitspflege.
A. Zentralorgane.
/\ls am 2. Juli 1895 das Generalgouvernement Formosa kone
/ \ stituiert wurde, brachte man die Abteilung für öffentlich-
Ä. V. Gesundheitspflege in der Kanzlei des Generalgouverneurs
unter, und zwar wurde sie, da die Insel damals unter Militär
verwaltung stand, von Militärärzten geleitet. Im April 1896 trat an
Stelle der Militär- die Zivilverwaltung. Damals wurde als Zentral
stelle für die sanitäre Verwaltung der Insel ein Sanitätsbureau ein
gerichtet. Zunächst bildete es eine Unterabteilung der Allgemeinen
Abteilung des Zivilverwaltungsamtes. Nachdem jedoch im No
vember 1901 ein Polizeipräsidium des Generalgouvernements errichtet
und damit beauftragt worden war, außer der Oberaufsicht über
die Polizei auch einen Teil der Verwaltung zu übernehmen, wurde
es diesem als eine seiner Sektionen zugeteilt. Die Kompetenz
des Sanitätsbureaus wurde sodann infolge der Abschaffung des
außerordentlichen Pestbureaus erweitert. Im September 1903
nämlich wurden wegen der damals stark herrschenden Pest zu
nächst ein Seucheninspekteur und mehrere Seuchenärzte angestellt,
um die durch die Distriktämter vorgenommene Bekämpfung
jener Epidemie einheitlich zu gestalten. Sie wurden dann im
Oktober desselben Jahres durch ein außerordentliches Pestbureau
abgelöst. Sodann wurden im Mai des folgenden Jahres zwei
Medizinalseucheninspekteure ernannt. Als nun im Oktober 1909
eine Reorganisation der Behörden eintrat, löste man, da kein
Grund vorhanden war, weshalb man eine Wiederkehr einer großen
Pestepidemie hätte befürchten müssen, das Pestbureau auf und
überwies seine Obliegenheiten dem Sanitätsbureau; die beiden
Medizinalseucheninspekteure blieben. Gleichzeitig wurde das Polizei
präsidium aufgelöst und seine Aufgaben der neu entstandenen