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werden in solche der Extra-, der 1., 2. und 3. Klasse sowie in
solche für Infektionskranke eingeteilt. Auch findet unter Umständen
unentgeltliche Verpflegung und Behandlung statt. Außer den
verschiedenen Polikliniken und Krankenpavillons sind noch Kliniken,
Laboratorien, Sektionssäle, Tageräume für Patienten, Koch- und
Waschküche, Badehaus, Barbierraum, Eismaschinenhaus, Werk
stätten für Mechaniker und Zimmerleute, Dampfdesinfektionsanstalt,
Verbrennungsofen, Leichenhaus, Pflegerinnenheim und dergleichen
vorhanden. Auch ist für elektrische und Gasbeleuchtung und für
Dampf-, Wasserleitungs- und Heizeinrichtungen gesorgt, was sonst
nicht überall in Ostasien der Fall ist.
Regierungshospital zu Taihoku: Außenausicht einer Krankenstation
B. Spezialhospitäler.
Zu den speziellen Heilanstalten gehören
a) die Isolieranstalten für Infektionskranke,
b) die Hospitäler für Prostituierte,
c) die Hospitäler für obdachlose Kranke.
Der von diesen Anstalten erforderte Aufwand wird aus der
Distriktkasse bestritten.