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unter Aufsicht zu stellen. In diesem Sinne wurde 1901 eine Vorschrift
über die Konzessionierung der Heilkundigen erlassen, wonach solchen
I-sei, die schon vor der Veröffentlichung der Vorschrift auf Formosa
den Beruf eines Heilkundigen ausgeübt haben, durch das Distriktamt
ein Zeugnis über die Berechtigung zur Ausübung ärztlicher
Praxis verliehen werden kann.
Nach dem Stande von Ende September 1910 war die Anzahl
der approbierten Ärzte, Zahnärzte und Heilkundigen diese:
Ärzte (Japaner) 86
Ärzte (Formosaner, die die hiesige medizinische
Schule absolviert haben) 87
Ärzte (Ausländer, und zwar Engländer) .... 5
Zahnärzte 5
I-sei 1275. fl
Außerdem sind noch Zahnkünstler, Nadelstich- und Moxakünstler,
Masseure und Knochenbruchheilkünstler, sowohl Japaner
als auch Formosaner, durch die Distriktämter zur Ausübung ihres
Berufes zugelassen.
C. Hebammen.
Hebammen waren früher auf Formosa nicht vorhanden, nur die
Senseima, Frauen, die einige Erfahrung in der Geburtshilfe hatten,
sehr häufig aber Mutter und Kind großes Unheil zufügten. Daher
durfte kein Augenblick versäumt werden, diesem Übelstande abzuhelfen,
zumal da die Zahl der nach Formosa übersiedelnden japanischen
Familien von Jahr zu Jahr größer wurde. Zunächst holte
man Hebammen aus Japan. Dann wurden mehrere japanische
Krankenpflegerinnen, die sich dazu meldeten, im Gouvernementshospital
zu Taihoku zu Hebammen ausgebildet. Da aber zur
Schaffung eines Hebammenstandes auch die Ausbildung eingeborener
Frauen geboten schien, so hat man seit vier Jahren begonnen, an
dem genannten Hospital zu diesem Zwecke besondere anderthalbjährige
Kurse abzuhalten. Ende 1909 betrug die Zahl der japanischen
Hebammen 66 und die der formosachinesischen 43.
fl dazu 111 Ärzte (83 Japaner, 27 Formosachinesen, 1 Formosawilder),
die an den Hospitälern und bei Behörden angestellt waren, und 83 Ko-i (69
Japaner, 14 Formosachinesen)