Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

grund von den Pflichten aus der Tarifgemeinschaft 
gegenüber‘ der Gewerkschaft anerkannt. Die Ent- 
scheidung ist lebhaft angegriffen worden, weil sie zwei ge- 
trennte Rechtssphären miteinander vermische, dem Arbeit- 
geber eine exceptio ex facto tertii gebe, eine Garantie- 
haftung der Tarifvertragspartei für das Verhalten der ein- 
zeinen Verbandsmitglieder zur Folge habe. Praktisch trägt 
die Entscheidung jedenfalls in den Tarifvertrag die still- 
schweigende Klausel hinein, daß die Friedenspflicht 
für jeden Teil nur so lange gelte, als nicht der im Rahmen 
der Tarifgemeinschaft bestehenden Werksgemeinschaft 
durch ein gemeinschaftswidriges Verhalten der Gegenpartei 
der Werksgemeinschaft der Boden entzogen werde. 
Das zeigt erneut, wie wichtig es ist, zwischen Werks- 
und Tarifgemeinschaft klare Grenzen zu ziehen, nament- 
ich auc 
die Tragweite des Gedankens der Klassengemein- 
schaft 
(Berufssolidarität) für die Werks- und Tarifgemeinschaft 
richtig festzulegen. ‘ Die Anerkennung einer allgemeinen 
Solidarität der Arbeitnehmer, und erst recht der Arbeit- 
geber, wonach jeder sich das Handeln seines Berufsgenos- 
sen und insbesondere ‚der organisierten Gesamtheit seiner 
Berufsgenossen wie eigenes Handeln soll anrechnen lassen 
(vergl. $ 76 Arbeitsvertragsgesetzanlage), bedeutet eine 
gefährliche Ueberspannung des Gemein- 
schaftsgedankeuns. 
Von der Wirtschaftsdemokratie ist in diesen 
Ausführungen. wenig die Rede gewesen. Mit Absicht! Denn 
sie ist nur eine der denkbaren Formen für die Verwirk- 
lichung des Gemeinschaftsgedankens, aber keineswegs 
die einzige. Die grundsätzliche Gleichbe- 
rechtigung.: der Mitglieder einer Gemeinschaft 
kann auch ohne sie bestehen; denn diese darf 
sich nur nach Maßgabe der Zwecke der jeweils in Betracht 
kommenden Gemeinschaft auswirken. Was für die staat- 
liche Gemeinschaft das richtige ist, kann nicht schematisch 
auf die Familiengemeinschaft und ebenso wenig auf die 
Arbeitsgemeinschaft übertragen werden; und selbst für die 
einzelnen Arten der Arbeitsgemeinschaft und Wirtschafts- 
gemeinschaft muß die ihren besonderen Aufgaben am besten 
entsprechende Gemeinschaftsorganisation gefunden werden. 
Die Forderung der positiven Einschaltung von Vertretern 
der Arbeitnehmerorganisationen in alle Stellen der Wirt- 
schaftsführung versucht die Wirtschaft in ein Schema 
einzuzwängen, das die Lebensnotwendigkeiten ihrer ver- 
schiedenen Organisationsformen verkennt. 
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