grund von den Pflichten aus der Tarifgemeinschaft
gegenüber‘ der Gewerkschaft anerkannt. Die Ent-
scheidung ist lebhaft angegriffen worden, weil sie zwei ge-
trennte Rechtssphären miteinander vermische, dem Arbeit-
geber eine exceptio ex facto tertii gebe, eine Garantie-
haftung der Tarifvertragspartei für das Verhalten der ein-
zeinen Verbandsmitglieder zur Folge habe. Praktisch trägt
die Entscheidung jedenfalls in den Tarifvertrag die still-
schweigende Klausel hinein, daß die Friedenspflicht
für jeden Teil nur so lange gelte, als nicht der im Rahmen
der Tarifgemeinschaft bestehenden Werksgemeinschaft
durch ein gemeinschaftswidriges Verhalten der Gegenpartei
der Werksgemeinschaft der Boden entzogen werde.
Das zeigt erneut, wie wichtig es ist, zwischen Werks-
und Tarifgemeinschaft klare Grenzen zu ziehen, nament-
ich auc
die Tragweite des Gedankens der Klassengemein-
schaft
(Berufssolidarität) für die Werks- und Tarifgemeinschaft
richtig festzulegen. ‘ Die Anerkennung einer allgemeinen
Solidarität der Arbeitnehmer, und erst recht der Arbeit-
geber, wonach jeder sich das Handeln seines Berufsgenos-
sen und insbesondere ‚der organisierten Gesamtheit seiner
Berufsgenossen wie eigenes Handeln soll anrechnen lassen
(vergl. $ 76 Arbeitsvertragsgesetzanlage), bedeutet eine
gefährliche Ueberspannung des Gemein-
schaftsgedankeuns.
Von der Wirtschaftsdemokratie ist in diesen
Ausführungen. wenig die Rede gewesen. Mit Absicht! Denn
sie ist nur eine der denkbaren Formen für die Verwirk-
lichung des Gemeinschaftsgedankens, aber keineswegs
die einzige. Die grundsätzliche Gleichbe-
rechtigung.: der Mitglieder einer Gemeinschaft
kann auch ohne sie bestehen; denn diese darf
sich nur nach Maßgabe der Zwecke der jeweils in Betracht
kommenden Gemeinschaft auswirken. Was für die staat-
liche Gemeinschaft das richtige ist, kann nicht schematisch
auf die Familiengemeinschaft und ebenso wenig auf die
Arbeitsgemeinschaft übertragen werden; und selbst für die
einzelnen Arten der Arbeitsgemeinschaft und Wirtschafts-
gemeinschaft muß die ihren besonderen Aufgaben am besten
entsprechende Gemeinschaftsorganisation gefunden werden.
Die Forderung der positiven Einschaltung von Vertretern
der Arbeitnehmerorganisationen in alle Stellen der Wirt-
schaftsführung versucht die Wirtschaft in ein Schema
einzuzwängen, das die Lebensnotwendigkeiten ihrer ver-
schiedenen Organisationsformen verkennt.
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