Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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pflanzt  sein  müssen.  Die  verkehrsreichen  Straßen  werden  nach  Art
der  Packlagechaussee  gebaut  und  durch  die  Dampfwalze  gefestet,
die  stilleren  dagegen  nach  Art  der  Kieschaussee  angelegt.  Der
Kostenanschlag  verlangt  6  671  300  Yen.  In  den  Rechnungsjahren
1895—1909  sind  von  der  Staatskasse  für  die  Zwecke  der  Regulierung
im  ganzen  1  321  000  Yen  ausgegeben  worden;  diese  Summe  wurde
in  der  Hauptsache  für  Straßenbau  und  Kanalisation  in  den  alten
Stadtteilen  verwendet.
In  Kilung  und  Takao,  den  beiden  wichtigsten  Häfen,  sowie  in
Tainan,  Taichu,  Kagi  und  Shinchiku  wird  genau  so  verfahren  wie  in
Taihoku,  nur  daß  in  diesen  Orten  die  Kosten  zum  größten  Teile  aus
den  Sanitätskassen  bestritten  werden.  In  zahlreichen  Eandstädten
hat  man  die  Straßenregulierung  ebenfalls  in  Angriff  genommen  und
meist  sogar  schon  vollendet.  Die  Mittel  dazu  stammen  auch  hier
hauptsächlich  aus  den  Sanitätskassen.
Es  war  vorauszusehen,  daß  die  Eisenbahn,  die  die  Insel  von
Norden  nach  Süden  durchzieht,  große  Umwälzungen  auch  auf  dem
Gebiete  der  Siedelung  hervorrufen  werde;  namentlich  da,  wo  Bahnhöfe
lagen,  war  das  Entstehen  neuer  Ortschaften  und  Eandstädte  sehr
wahrscheinlich.  Daher  hat  man  die  Distriktvorsteher  von  vornherein
angewiesen,  solche  Gegenden  zu  vermessen  und  unter  Umständen  zu
nivellieren  sowie  für  sie  im  voraus  Straßen-  und  Kanalisationspläne
auszuarbeiten.  Auf  diese  Weise  wurde  es  möglich,  dem  Entstehen
unregelmäßiger  Straßengebilde  vorzubeugen.
Baugesetz.
Mit  Rücksicht  auf  die  im  Eingänge  angedeuteten  Verhältnisse
hat  man  im  August  1900  ein  Baugesetz  erlassen,  das  sich  auf  die
Regelung  des  Häuserbaus  erstreckt.  Es  besteht  im  ganzen  aus  neun
Paragraphen.  Die  Orte,  für  die  es  zur  Geltung  kommt,  werden  von
dem  betreffenden  Distriktvorsteher  bestimmt,  doch  muß  dieser  allemal ­
  die  Genehmigung  des  Generalgouverneurs  einholen.  In  dem
Gesetz  steht  etwa  folgendes.
1.  Bei  Neubau,  Anbau  und  Umbau  der  Häuser  muß  von  dem
Distriktvorsteher  Erlaubnis  eingeholt  werden.
2.  Der  Distriktvorsteher  ist  ermächtigt,  Häuser  umbauen  oder
niederreißen  zu  lassen
            
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