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betrieb offen bleibt, zu betreten. Sodann wurden gewisse in den ein
zelnen Distrikten getroffene Bestimmungen als den modernen Bedürf
nissen nicht mehr genügend durch einheitliche Reglementierung
ersetzt, indem im August 1908 Reglements für die gewerbsmäßigen
Molkereien und für die erfrischenden Getränke und im Jahre 1911
Reglements für den Fleischverkehr, für die antiseptischen Mittel,
für die künstlichen Süßstoffe, für die schädlichen Farbmittel und für
die Eß- und Trinkgeschirre erlassen wurden.