fullscreen: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Die Bilanz. 
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Die Anordnung in der Aufzählung der Vermögens- und 
Schuldenteile in Inventar und Bilanz ist durch keine gesetzliche 
oder traditionelle Vorschrift gebunden, sie ist willkürlich. Man 
kann die Vermögensteile nach dem Grade der Flüssigkeit an 
ordnen (d. h. mit dem Bargeld, dem Giroguthaben, beginnen und 
mit dem immobilen Vermögen schließen) und danach die Ver 
bindlichkeiten nach dem Grade ihrer Deckungsdringlichkeit an 
reihen (Wechselschulden, Buch- und Hypothekarschulden). Oder 
man systematisiert die Aufzählung nach der Zweckbestimmung 
des Vermögens, beginnt mit dem Anlagevermögen, reiht die Teile 
des Betriebsvermögens an und zählt dementsprechend zunächst 
die Anlageschulden, dann die Betriebsschulden auf. 
Übersicht über die Betriebsmittel und die Finanzierung der 
Aktivseite Unternehmung. Passivseite 
I. Schulden, d. i. Leih- oder 
Kreditkapital, fremde Mittel: 
ot) langfristige: Anleihe- und 
Grundschulden. 
ß) kurzfristige: Buch-, Wechsel- 
und Darlehnsschulden. 
II. Eigene Mittel — eigenes Kapital; 
«) Stammkapital 1 8 etrennt 0< | er 
ß) Zusatzkapital Posten 
dargestellt 
die Kapitalbeschaffung, Kapital 
quellen. 
Die Betriebsmittel der Unter 
nehmung = Vermögensteile; 
tu) Gebrauchs- oder Anlagever 
mögen (stabiles, fixes, stehendes ab 
nutzbares Kapital im volkswirt 
schaftlichen Sinn), d. s. Vermögens 
teile, die bestimmungsmäßig der 
Unternehmung dauernd erhalten 
bleiben sollen. Sie sollen dem Betrieb 
durch Benutzung in unveränderter 
Gestalt wiederholten Gebrauch er 
möglichen. 
ß) Verbrauchs-, Betriebsvermögen 
(veränderliches, umlautendes, Zir 
kulationskapital im Volkswirtschaft 
liehen Sinn), d. s. Teile des Ver 
mögens, die bestimmungsgemäß 
fortlaufend dem Verbrauch, dem 
Wechsel oder der Formveränderung 
unterworfen sind. 
die Kapitalverwendung 1 ) 
Oder man trennt die Vermögensteile und Schulden nach ihrer 
besonderen Bestimmung, nach Abteilungen des Eouriebos usf. 
!) Kapitalformen (konkrete Kapitalkraft im Gegensatz zu der ab 
strakten = Passiva) nach Pape, Grundriß der dopp. Buchhaltung, Leipzig. 
1920, S. 9, 20.
	        
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