Object: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

danken über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten durch die 
Krankenkassen. 
Herr Professor Neisser erhofft von den deutschen Krankenkassen 
neben einer wirksamen Kampfespraxis gegen die venerischen Leiden 
auch eine wesentliche Befruchtung der theoretischen hygienischen 
Forschung. Er-spricht in den Leitsätzen zu seinem Referat über 
das Thema: „Inwieweit können die Krankenkassen zur Bekämpfung 
der Geschlechtskrankheiten beitragen" den Gedanken aus, das; die 
Resultate einer viele Millionen Personen umfassenden Krankenkassen- 
statistik erst die Forschung über den Wert oder Unwert bestimmter 
hygienischer Maßregeln weiterführen können. Herr Professor Neisser 
bemüht sich daher, ein brauchbares einheitliches Schema zur Er 
forschung der sanitären Verhältnisse der geschlechtskranken Kassen 
mitglieder aufzustellen. 
Den Schwerpunkt aller Maßnahmen gegen die Geschlechtskrank 
heiten legt Neisser in die Krankheitsverhütung, in die belehrende 
Tätigkeit der Krankenkassen über die Bedeutung und die Gefahren 
der Geschlechtskrankheiten. Er stützt dann seine weiteren Maß 
nahmen gegen diese Leiden direkt auf eine Fortbildung der Kranken 
versicherung und der durch sie ins Leben gerufenen Institutionen. 
Er fordert die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Familien 
mitglieder, die Bildung großer örtlicher Kassenverbände zur Er 
höhung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kassen, die Einführung 
regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen der Kassenmitglieder, die 
obligatorische Krankenhausbehandlung der Kassenmitglieder in allen 
von den Aerzten für notwendig gehaltenen Fällen, die Ausrüstung 
der Kassen mit dem Recht, Mittel für die Krankheitsverhütung ein 
zustellen und schließlich den Ausbau der Krankenkontrolle. 
Mit den Führern der deutschen Krankenkassenbewegung streitet 
Herr Professor Neisser für eine Verbreitung und Vertiefung der 
sozialhhgienischen Aufgaben der deutschen Krankenkassen. Eine regel 
mäßige sanitäre Kontrolle der Venerischen in ihren Wohnungen 
müßte im Interesse der Einschränkung der venerischen Leiden ein 
setzen. Diese Kontrolle, diese sanitäre Wohnungskontrolle hat nun 
heute schon in erfreulicher Weise um sich gegriffen. Unsere großen, 
leistungsfähigen Krankenkassen lassen ihre Kranken durch freiwillige 
Kontrolleure und durch Bcrnfskontrollcnre überwachen. In Frank 
furt a. M. machten 1901 zehn Bcrufskontrolleure 72 691 Besuche in 
den Wohnungen der Kranken. Diese Ueberwachung erweist sich 
gerade den geschlechtskranken Personen gegenüber als eine unum 
gängliche Notwendigkeit. Die Herren Aerzte müssen cs sich angelegen 
sein lassen, die Kranhenkontrolleure zu sanitären Hülfsbeamten 
weiter zu bilden. Der Krankenkontrolleur beobachtet in der Wohnung 
des Erkrankten zahlreiche hygienische Mißständc. Da ist das Bett 
des Erkrankten mangelhaft. Die Waschgelegenheit läßt zu wünschen 
übrig. Der Abort wird von zu zahlreichen Hausbewohnern benutzt. 
Der Erkrankte verhält sich nicht sorgfältig genug im Verkehr mit
	        
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