Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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DRITTER TEIL 
Reservetonds der Orts- und Landkrankenkassen 
TJTahr 
1919 
1920 
1921 
1922 
1923 
19924 
Gesamtbetrag 
5.551.192 
8.491.084 
11.545.378 
10.911.637 
13.890.527 
15.487.476 
| 
Je Mitglied 
10,22 
15,20 
21,06 
19,12 
23,98 
26,48 
Während sich die Höhe der Reserven und des Verwaltungsfonds der 
norwegischen Bezirkskrankenkassen von 1909 bis 1924 fast verdreifacht 
hat, hat sich die Höhe der zinslosen Darlehen in gewissem Umfange 
vermindert. Daraus kann auf die finanzielle Stärke der Bezirkskranken- 
kassen. geschlossen werden, die immer weniger auf den Verwaltungsfonds 
zurückgreifen, sowie auf das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und 
Ausgaben der sozialen Versicherungsträger. 
Österreich 
Der Reservefonds muss auf einen Betrag gebracht werden, der minde- 
stens den Durchschnittsbetrag der Ausgaben der letzten 3 Jahre erreicht ; 
der Reservefonds muss gegebenenfalls bis zu dieser Höhe aufgefüllt werden 
(Art. 28). Der Fonds wird gespeist durch einen bestimmten Bruchteil der 
Beiträge und aus den Erträgnissen verschiedener Geldstrafen, 
Ausser dem gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds ist vom Gesetz 
die Bildung von Sonderfonds für Zwecke gestattet, die mit der Kranken- 
versicherung im Zusammenhang stehen. Die Mittel dieser Sonder- 
fonds können insbesondere für die Gewährung zusätzlicher Leistungen 
verwandt werden, weiter für Sondereinrichtungen zugunsten von Kranken 
und Genesenden, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen, 
wie z. B. vorbeugende Massnahmen gegen Volksseuchen, wie Tuberkulose, 
Alkoholismus, Geschlechtskrankheiten und zur Unterstützung von Massnah- 
men zur Bekämpfung dieser Krankheiten. Mangels anderer Hilfsquellen 
können die Sonderfonds durch zusätzliche Beiträge gebildet werden, die 
von den Versicherten zu erheben sind. Die Einhebung erfolgt in der glei- 
chen Weise wie die der anderen Beiträge. Die Einhebung von Beiträgen 
von den Arbeitgebern und die zu diesem Zweck nötige Erhöhung des Nor- 
malsatzes der Beiträge ist nur zulässig, wenn die Vertreter der Arbeitgeber 
in der Versammlung bei gesonderter Abstimmung mit einfacher Stimmen- 
mehrheit zustimmen. 
Jahr 
1919 
1920 
1921 
1922 
1923 
1924 
19925 
Gesamtbetrag der Reserve- 
fonds in Papierkronen 
66.881.046 
173.367.874 
1.130.427.572 
28.341.927.387 
106.656.320.874 
229.403.382.323 
20.413.432 
Schilling
	        
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