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Die endgültige Genehmigung hierzu muß der Generalversammlung
des Tabakarbeiterverbandes Vorbehalten werden.
Die Arbeitgeber lassen demgegenüber ihre Forderung des
Austritts aus dem Tabakarbeiterverband fallen.
2. Jede Agitation der organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen
in den Fabriken (Anwerbung von Mitgliedern, Verteilung
von Drucksachen, Einkassierung von Beiträgen) sowie
alle Gehässigkeiten der organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen
gegen nichtorganisierte Arbeiter und Arbeiterinnen bez. gegen
Arbeitswillige und umgekehrt innerhalb und außerhalb der
Fabriken haben zu unterbleiben. Zuwiderhandelnde können
vom Arbeitgeber sofort entlassen werden.
Die Arbeitgeber versprechen, keinerlei Maßregelung der
am Streik beteiligt gewesenen Arbeiter und Arbeiterinnen und
insbesondere auch der Leiter des Ausstandes eintreten zu lassen,
vielmehr die Arbeiter und Arbeiterinnen, welche im Ausstand
befindlich sind, wieder zu beschäftigen, insoweit die vorliegenden
Aufträge bez. die allgemeine Geschäftslage dies gestatten.
Dies versteht sich so, daß vom Abschluß des Vergleiches
an bis zum 30. September in erster Linie die beim Ausstand
beteiligten Arbeiter und Arbeiterinnen bei der Einstellung von
Arbeitskräften zu berücksichtigen sind.
Der über die Fabriken verhängte Boykott ist seitens der
Ausstandsleitung sofort und an allen Orten aufzuheben. Auch
darf seitens der Arbeitnehmer keinerlei Maßregelung einzelner
etwa mißliebiger Betriebe stattfinden und muß die Propaganda
für die dem Arbeitgeberverbande ferngebliebenen Firmen
eingestellt werden.
Auf Grund vorstehender Bestimmungen soll die Arbeit in
allen dem Arbeitgeberverbande angehörenden Betrieben sobald
als möglich wieder aufgenommen werden, und die Arbeiter sollen
sich von Montag, den 3. d. M., an bei ihren früheren Arbeitgebern
melden.
Die Bestimmung in Punkt 1, Absatz 1, bezüglich der Sektionsbildung
fand nicht die Zustimmung der im Oktober des gleichen
Jahres in Leipzig tagenden Generalversammlung des Tabakarbeiter-Verbandes,
da man keine Zersplitterung des Verbandes eintreten
lassen wollte. Sie wurde deshalb annulliert; den anderen Vereinbarungen
hingegen wurde beigestimmt.
Die Dresdener Zigarettenarbeiter und -arbeiterinnen gehören,
soweit organisiert, seitdem wieder in gleicher Weise wie vor dem