Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Die  endgültige  Genehmigung  hierzu  muß  der  Generalversammlung ­
  des  Tabakarbeiterverbandes  Vorbehalten  werden.
Die  Arbeitgeber  lassen  demgegenüber  ihre  Forderung  des
Austritts  aus  dem  Tabakarbeiterverband  fallen.
2.  Jede  Agitation  der  organisierten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  in  den  Fabriken  (Anwerbung  von  Mitgliedern,  Verteilung ­
  von  Drucksachen,  Einkassierung  von  Beiträgen)  sowie
alle  Gehässigkeiten  der  organisierten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
gegen  nichtorganisierte  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bez.  gegen
Arbeitswillige  und  umgekehrt  innerhalb  und  außerhalb  der
Fabriken  haben  zu  unterbleiben.  Zuwiderhandelnde  können
vom  Arbeitgeber  sofort  entlassen  werden.
Die  Arbeitgeber  versprechen,  keinerlei  Maßregelung  der
am  Streik  beteiligt  gewesenen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  und
insbesondere  auch  der  Leiter  des  Ausstandes  eintreten  zu  lassen,
vielmehr  die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  welche  im  Ausstand
befindlich  sind,  wieder  zu  beschäftigen,  insoweit  die  vorliegenden
Aufträge  bez.  die  allgemeine  Geschäftslage  dies  gestatten.
Dies  versteht  sich  so,  daß  vom  Abschluß  des  Vergleiches
an  bis  zum  30.  September  in  erster  Linie  die  beim  Ausstand
beteiligten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bei  der  Einstellung  von
Arbeitskräften  zu  berücksichtigen  sind.
Der  über  die  Fabriken  verhängte  Boykott  ist  seitens  der
Ausstandsleitung  sofort  und  an  allen  Orten  aufzuheben.  Auch
darf  seitens  der  Arbeitnehmer  keinerlei  Maßregelung  einzelner
etwa  mißliebiger  Betriebe  stattfinden  und  muß  die  Propaganda
für  die  dem  Arbeitgeberverbande  ferngebliebenen  Firmen
eingestellt  werden.
Auf  Grund  vorstehender  Bestimmungen  soll  die  Arbeit  in
allen  dem  Arbeitgeberverbande  angehörenden  Betrieben  sobald
als  möglich  wieder  aufgenommen  werden,  und  die  Arbeiter  sollen
sich  von  Montag,  den  3.  d.  M.,  an  bei  ihren  früheren  Arbeitgebern ­
  melden.
Die  Bestimmung  in  Punkt  1,  Absatz  1,  bezüglich  der  Sektionsbildung ­
  fand  nicht  die  Zustimmung  der  im  Oktober  des  gleichen
Jahres  in  Leipzig  tagenden  Generalversammlung  des  Tabakarbeiter-Verbandes,
  da  man  keine  Zersplitterung  des  Verbandes  eintreten
lassen  wollte.  Sie  wurde  deshalb  annulliert;  den  anderen  Vereinbarungen ­
  hingegen  wurde  beigestimmt.
Die  Dresdener  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  gehören,
soweit  organisiert,  seitdem  wieder  in  gleicher  Weise  wie  vor  dem
            
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