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Liefern und Abholen derArbeit verursachen denHeimarbeiterinnen
übrigens zumeist nicht unbeträchtliche Zeitverluste. Diese sind be
sonders groß für die Arbeiterinnen derjenigenBetriebe, diealleihreHeim-
arbeiterinnen auf eine bestimmte Stunde bestellen, dann aber die Arbeit
erst allen unter Berücksichtigung der weiter oben genannten Kontroll-
maßregeln abnehmen, ehe sie den einzelnen neue Arbeit aushändigen.
In gesundheitlicher Beziehung gibt die Heimarbeit zu
schweren Bedenken Anlaß und zwar vor allem deshalb, weil sie
zumeist in Räumen ausgeübt wird, die zugleich als Wohn-, zum
Teil sogar auch als Schlafräume dienen. Daß nun der dauernde
Aufenthalt in einem solchen Raume, aus dem Tag und Nacht der
Tabakdunst nicht herauskommt, äußerst gesundheitsschädlich sein
muß, dürfte wohl jeder ohne weiteres zugeben. Auch für den Kon
sumenten ist die Heimarbeit aus hygienischen Gründen eine wenig
erfreuliche Erscheinung, da sie ihm — infolge Fehlens jeglicher
Kontrolle.— nicht in gleichem Maße wie die Fabrikarbeit Gewähr
für Sauberkeit bei der Herstellung der Fabrikate bietet.
In Erwägung aller dieser Umstände ist deshalb schon öfters von
verschiedenen Seiten ein gänzliches Verbot der Heimarbeit
gefordert worden. Das gleiche wurde im Reichstag bei Gelegenheit der
Beratung desZigaretten-Steuergesetzes auch von den Sozialdemokraten
verlangt. Der Regierungsvertreter hielt damals aber diesem Antrag
entgegen, es sei hier (bei Beratung des Zigaretten-Steuergesetzes)
nicht der Platz, auf solche Fragen einzugehen, da ein finanz- und kein
sozialpolitisches Gesetz zur Beratung stände. Von der Mehrheit wurde
darauf der Antrag abgelehnt, zu dem in diesem Falle übrigens nicht
nur hygienische Bedenken, sondern auch die alte Abneigung der
Sozialdemokratie gegenüber jeglicher Heimarbeit 1 ) geführt hatte.
1) Der Grund dieser Abneigung ist in dem Umstande zu suchen, daß die
Heimarbeit einer Organisation wegen ihrer Dezentralisation nur schwer oder gar
nicht zugänglich gemacht werden kann. Vergl. auch das im Jahresbericht des
Deutschen Tabakarbeiter-Verbandes (1907, Seite 7) Gesagte: „Aus eigner Kraft,
d. h. durch die Tätigkeit der Organisation, auf die Dauer auf die tägliche Arbeits
zeit im Sinne des Fortschritts einzuwirken, oder in hygienischer Hinsicht Ver
besserungen im Arbeitsverhältnis herbeiführen zu können, wird angesichts der
bestehenden Heim- und Hausarbeit nur schwer zu erreichen sein, wenigstens wird
diese Tätigkeit im allgemeinen Sinne keine dauernden und großen Erfolge zeitigen
können, da sie, die Heimarbeit, ein beliebter Ausweg für die Fabrikanten bildet,
Errungenschaften auf diesem Gebiete illusorisch zu machen. Aus diesen wohl
erwogenen und auch wohlberechtigten Gründen, so wie auch aus Gründen, die auf
dem Gebiete reiner Volkshygiene zu suchen sind, fordern die Tabakarbeiter schon
seit mehreren Jahrzehnten einen durchgreifenden gesetzlichen Arbeiterschutz, be
sonders ein gänzliches gesetzliches Verbot der Heimarbeit.“
Zeitschrift für die ges. Staatswissenschaft. Ergänzungsheft 33.
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