Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

276 Neuntes Buch. Viertes Kapitel 
alze kleine, empörte sich gegen seinen politischen Berater; im 
Sommer 1229 hat er den Herzog beseitigt. 
Seitdem begann eine weitere, dritte Phase des Reichs 
regiments: die Ministerialität und die freien Herren, bisher an 
zweiter Stelle, treten nunmehr die Herrschaft an gegen die 
Fürsten, unter gewissen Sympathieen, wie es scheint, der großen 
bischöflichen Städte. Es war eine in sich völlig haltlose Kom— 
bination. Die Ministerialen waren nicht mehr die gewaltigen 
Krieger und Großbeamten der Zeiten Friedrichs J., Heinrichs VI. 
und noch König Philipps und Kaiser Ottos; längst war Italien 
mit seinem neuen absolutistischen Beamtentum ihrem Ge— 
ichtskreis entschwunden; sie saßen fest auf deutschem Boden, sich 
geistig wie gesellschaftlich dem engen Horizonte des niedern Adels 
annähernd; ihre Interessen wurden partikular, ihre Thatkraft 
erschlaffte. Wie hätte Heinrich mit ihnen gegen die gewaltig 
emporstrebende Macht der Fürsten regieren können! 
Der Kaiser, der nunmehr schon neun Jahre in Italien 
weilte, erkannte die Lage klar genug, um sich trotz Heinrich 
weiterhin auf die Fürsten zu stützen. Deutsche Fürsten haben 
ihm den Frieden von San Germano (1280) mit dem Papste 
vermittelt; vom Fürstentum allein erwartete Friedrich mili— 
tärischen Zuzug in den Kämpfen, die seiner in Italien warteten. 
Diese verschiedenartige Haltung des Kaisers und König 
Heinrichs gegenüber den deutschen Zuständen mußte schließlich 
einen Konflikt beider veranlassen: und es war von vornherein 
klar, daß dieser mit der völligen Niederlage Heinrichs enden 
würde. Seine Entwickelung im einzelnen aber hat zu 
Konzessionen an die Laienfürsten geführt, deren Tragweite noch 
weit über die des Privilegs für die Pfaffenfürsten vom Jahre 
1220 hinausging. 
Als nämlich König Heinrich inne ward, daß sein Vater, 
von den Fürsten unterstützt, ihn leicht überwältigen werde, suchte 
er diese im Januar und Mai 1231 durch eine Fülle von Zu— 
geständnissen zu sich herüberzuziehen, deren Kosten das Reich 
und die städtische Entwickelung zu tragen hatten. Der König 
derpflichtete sich, im Reiche keine Städte zum Nachteil der
	        
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