Zerfall des Reiches.
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Fürsten neu zu errichten; er verbot den Reichsstädten die Aus—
dehnung ihrer Gerichtsbarkeit über ihr Gebiet hinaus wie die
Aufnahme von Pfahlbürgern; er sprach es aus, daß städtische
Einungen, Bruderschaften und Bünde vom König nur unter
Zustimmung der Fürsten, von den Fürsten nur unter Zu—
stimmung des Königs geduldet oder errichtet werden dürften.
Für ihre Territorien aber erhielten die Fürsten die volle Ver—
briefung aller ihnen bisher zustehenden Rechte; sie erhielten
ferner das territoriale Befestigungsrecht und das Recht der
Gesetzgebung unter Zustimmung der maiores et meliores, der
Notabeln des Landes.
Es war ein Schlag, dessen Bedeutung der Kaiser wohl er⸗
kannte, und er wußte ihn nur zu parieren, indem er die Zu—
geständnisse seines Sohnes übertrumpfte. Auf einem Reichstag
zu Ravenna im Januar 1232 hob er alle städtischen Freiheiten
auf, erklärte er jede bürgerliche Autonomie für null und nichtig,
soweit sie sich nicht der Zustimmung der Stadtherren erfreue,
und übertrug die städtischen Regalien und die Stadtverwaltung
von neuem den Stadtherren. Das war freilich eine radikale
Behandlung der Dinge, gegen die Heinrich nicht aufkommen
konnte, da er doch immerhin auf die Aufrechterhaltung der
deutschen Königsmacht einigermaßen bedacht sein mußte; es blieb
ihm nun nichts übrig, als sich dem Vater Ostern 1282 unter
demütigenden äußeren Bedingungen zu unterwerfen.
Für die deutsche Entwickelung aber bedeuteten die Maß—
regeln Heinrichs, wie sie Friedrich bestätigte, und deren Krönung
durch das erweiterte Privileg Friedrichs den Anbruch eines
neuen, für das alte Königtum verhängnisvollen Zeitalters.
Offen ausgesprochen war der Gegensatz zwischen städtischer und
territorialer Entwickelung, zwischen den entgegengesetzten Polen
des Bürgertums und der Fürstengewalt, deren Entfaltung die
nächsten Jahrhunderte beherrscht hat, und das Königtum hatte
sich in deutlichster Weise auf die Seite nur einer dieser Ge—
walten, der konservativen, des Fürstentums gestellt: es hatte
seine Stellung über den Parteien verloren.
Als nächste Folge des kaiserlichen Eingriffes ergab sich frei—