Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 217
Nationalökonomen anlangt, so haben sie es stets als einen Bereich für
sich betrachtet, als eine so unbestreitbare und unvermeidliche Tatsache,
daß sie in ihm die Grundbedingung aller ihrer Theorien erblickten.
Jetzt treten plötzlich Schriftsteller auf, die ausdrücklich jede Ver
wechslung mit den früheren Kommunisten zurückweisen, die weder
die Gleichheit der Bedürfnisse, noch die der Fähigkeiten annehmen,
die mit den „Ekonomisten“ das Maximum der Produktion als den
Zweck der wirtschaftlichen Organisation aufstellen, — und die trotz
dem die Hände an die heilige Bundeslade legen und das Eigentum mit
der äußersten Energie angreifen, die sich auf dieses bis dahin sorgfältig
umhegte Gelände wagen, und die dies mit einer solchen Kühnheit und
einer solchen Kraft tun, daß ihr System schon fast alle die Ideen und
alle die Formeln enthält, die später in der sozialistischen Literatur des
19. Jahrhunderts Gemeinplätze werden sollten. Mit einem äußerst klaren
Begriff des zu verfolgenden Zieles untersuchen sie das Eigentum in seinen
Wirkungen auf die Güterverteilung und Gütererzeugung, sowie in seiner
historischen Entwicklung, — und sie kommen zu dem Schluß, daß seine
Abschaffung das beste Mittel sei, die wissenschaftliche und industrielle
Organisation der modernen Gesellschaft zu ihrer höchsten Vollkommen
heit zu bringen. Diese Bewegung ist in der Geschichte der Volkswirtschaft-
hchen Doktrinen eine der bedeutendsten. Die Frage des Eigentums wird
aufgeworfen. Von nun ab hört sie nicht auf, auf der Tagesordnung der
Wissenschaft zu stehen 1 ).
O Es liegt außerhalb des Planes, den wir uns gesteckt haben, den Sozialismus
der Zeit vor dem 19. Jahrhundert zu besprechen. Jedoch ist die Frage, ob die fran
zösische Revolution von 1789 sozialistisch gewesen ist, oder ob sie nur ganz einfach
»bürgerlich“ war, wie es die Sozialisten von heute behaupten, zu oft aufgeworfen worden,
als daß wir sie vollständig mit Stillschweigen übergehen könnten.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die am weitesten fortgeschrittenen
Männer der Revolution bei jeder Gelegenheit ihre Achtung des Eigentums betont
haben. Sogar Marat hat gegen die Unterstellung protestiert, das Land-Gesetz (la loi
agraire) predigen zu wollen, eine Lehre, die er „verderblich und zerstörend nennt.
Me große Konfiskation der Kirchengüter und der Besitzungen der emigrierten Adligen
w ar eine politische Maßnahme und hatte durchaus nichts mit den wirtschaftlichen
Prinzipien zu tun. Sie gleicht völlig so vielen anderen geschichtlichen Konfiskationen,
hie in keiner Weise auf sozialistischen Beweggründen beruhten, wie die der Juden,
der Templer, der Hugenotten, der Irländer usw. Ganz im Gegensatz dazu wuide die
Konfiskation der Liegenschaften (biens de fondations) d. h. der Besitz rem abstrakter
Personen, als eine Maßnahme zur Verteidigung des individuellen und wirklichen Eigen
tums dargestellt, die sich gegen das Überhandnehmen des Fiktiveigentums, des Eigen
tums der toten Hand, richtete. Bei der Abschaffung der feudalen Rechte unterschied
®an mit großer Sorgfalt die Rechte, die auf der Souveränität beruhten (Hoheits-
r ochte), die abgeschafft werden sollten, von denen, die auf dem Besitz beruhten
und geachtet werden mußten, oder für die man wenigstens das Recht auf Entschädigung
^gestand. Allerdings blieb da in der Ausführung nicht viel von dieser Unterscheidung
üb rig; das Elend der damaligen Zeit, der Zusammenbruch der Assignaten, der Bankerott