Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 217 
Nationalökonomen anlangt, so haben sie es stets als einen Bereich für 
sich betrachtet, als eine so unbestreitbare und unvermeidliche Tatsache, 
daß sie in ihm die Grundbedingung aller ihrer Theorien erblickten. 
Jetzt treten plötzlich Schriftsteller auf, die ausdrücklich jede Ver 
wechslung mit den früheren Kommunisten zurückweisen, die weder 
die Gleichheit der Bedürfnisse, noch die der Fähigkeiten annehmen, 
die mit den „Ekonomisten“ das Maximum der Produktion als den 
Zweck der wirtschaftlichen Organisation aufstellen, — und die trotz 
dem die Hände an die heilige Bundeslade legen und das Eigentum mit 
der äußersten Energie angreifen, die sich auf dieses bis dahin sorgfältig 
umhegte Gelände wagen, und die dies mit einer solchen Kühnheit und 
einer solchen Kraft tun, daß ihr System schon fast alle die Ideen und 
alle die Formeln enthält, die später in der sozialistischen Literatur des 
19. Jahrhunderts Gemeinplätze werden sollten. Mit einem äußerst klaren 
Begriff des zu verfolgenden Zieles untersuchen sie das Eigentum in seinen 
Wirkungen auf die Güterverteilung und Gütererzeugung, sowie in seiner 
historischen Entwicklung, — und sie kommen zu dem Schluß, daß seine 
Abschaffung das beste Mittel sei, die wissenschaftliche und industrielle 
Organisation der modernen Gesellschaft zu ihrer höchsten Vollkommen 
heit zu bringen. Diese Bewegung ist in der Geschichte der Volkswirtschaft- 
hchen Doktrinen eine der bedeutendsten. Die Frage des Eigentums wird 
aufgeworfen. Von nun ab hört sie nicht auf, auf der Tagesordnung der 
Wissenschaft zu stehen 1 ). 
O Es liegt außerhalb des Planes, den wir uns gesteckt haben, den Sozialismus 
der Zeit vor dem 19. Jahrhundert zu besprechen. Jedoch ist die Frage, ob die fran 
zösische Revolution von 1789 sozialistisch gewesen ist, oder ob sie nur ganz einfach 
»bürgerlich“ war, wie es die Sozialisten von heute behaupten, zu oft aufgeworfen worden, 
als daß wir sie vollständig mit Stillschweigen übergehen könnten. 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die am weitesten fortgeschrittenen 
Männer der Revolution bei jeder Gelegenheit ihre Achtung des Eigentums betont 
haben. Sogar Marat hat gegen die Unterstellung protestiert, das Land-Gesetz (la loi 
agraire) predigen zu wollen, eine Lehre, die er „verderblich und zerstörend nennt. 
Me große Konfiskation der Kirchengüter und der Besitzungen der emigrierten Adligen 
w ar eine politische Maßnahme und hatte durchaus nichts mit den wirtschaftlichen 
Prinzipien zu tun. Sie gleicht völlig so vielen anderen geschichtlichen Konfiskationen, 
hie in keiner Weise auf sozialistischen Beweggründen beruhten, wie die der Juden, 
der Templer, der Hugenotten, der Irländer usw. Ganz im Gegensatz dazu wuide die 
Konfiskation der Liegenschaften (biens de fondations) d. h. der Besitz rem abstrakter 
Personen, als eine Maßnahme zur Verteidigung des individuellen und wirklichen Eigen 
tums dargestellt, die sich gegen das Überhandnehmen des Fiktiveigentums, des Eigen 
tums der toten Hand, richtete. Bei der Abschaffung der feudalen Rechte unterschied 
®an mit großer Sorgfalt die Rechte, die auf der Souveränität beruhten (Hoheits- 
r ochte), die abgeschafft werden sollten, von denen, die auf dem Besitz beruhten 
und geachtet werden mußten, oder für die man wenigstens das Recht auf Entschädigung 
^gestand. Allerdings blieb da in der Ausführung nicht viel von dieser Unterscheidung 
üb rig; das Elend der damaligen Zeit, der Zusammenbruch der Assignaten, der Bankerott
	        
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