Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  217

Nationalökonomen  anlangt,  so  haben  sie  es  stets  als  einen  Bereich  für
sich  betrachtet,  als  eine  so  unbestreitbare  und  unvermeidliche  Tatsache,
daß  sie  in  ihm  die  Grundbedingung  aller  ihrer  Theorien  erblickten.
Jetzt  treten  plötzlich  Schriftsteller  auf,  die  ausdrücklich  jede  Verwechslung ­
  mit  den  früheren  Kommunisten  zurückweisen,  die  weder
die  Gleichheit  der  Bedürfnisse,  noch  die  der  Fähigkeiten  annehmen,
die  mit  den  „Ekonomisten“  das  Maximum  der  Produktion  als  den
Zweck  der  wirtschaftlichen  Organisation  aufstellen,  —  und  die  trotzdem ­
  die  Hände  an  die  heilige  Bundeslade  legen  und  das  Eigentum  mit
der  äußersten  Energie  angreifen,  die  sich  auf  dieses  bis  dahin  sorgfältig
umhegte  Gelände  wagen,  und  die  dies  mit  einer  solchen  Kühnheit  und
einer  solchen  Kraft  tun,  daß  ihr  System  schon  fast  alle  die  Ideen  und
alle  die  Formeln  enthält,  die  später  in  der  sozialistischen  Literatur  des
19.  Jahrhunderts  Gemeinplätze  werden  sollten.  Mit  einem  äußerst  klaren
Begriff  des  zu  verfolgenden  Zieles  untersuchen  sie  das  Eigentum  in  seinen
Wirkungen  auf  die  Güterverteilung  und  Gütererzeugung,  sowie  in  seiner
historischen  Entwicklung,  —  und  sie  kommen  zu  dem  Schluß,  daß  seine
Abschaffung  das  beste  Mittel  sei,  die  wissenschaftliche  und  industrielle
Organisation  der  modernen  Gesellschaft  zu  ihrer  höchsten  Vollkommenheit ­
  zu  bringen.  Diese  Bewegung  ist  in  der  Geschichte  der  Volkswirtschafthchen
  Doktrinen  eine  der  bedeutendsten.  Die  Frage  des  Eigentums  wird
aufgeworfen.  Von  nun  ab  hört  sie  nicht  auf,  auf  der  Tagesordnung  der
Wissenschaft  zu  stehen 1 ).

O  Es  liegt  außerhalb  des  Planes,  den  wir  uns  gesteckt  haben,  den  Sozialismus
der  Zeit  vor  dem  19.  Jahrhundert  zu  besprechen.  Jedoch  ist  die  Frage,  ob  die  französische ­
  Revolution  von  1789  sozialistisch  gewesen  ist,  oder  ob  sie  nur  ganz  einfach
»bürgerlich“  war,  wie  es  die  Sozialisten  von  heute  behaupten,  zu  oft  aufgeworfen  worden,
als  daß  wir  sie  vollständig  mit  Stillschweigen  übergehen  könnten.
Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  auch  die  am  weitesten  fortgeschrittenen
Männer  der  Revolution  bei  jeder  Gelegenheit  ihre  Achtung  des  Eigentums  betont
haben.  Sogar  Marat  hat  gegen  die  Unterstellung  protestiert,  das  Land-Gesetz  (la  loi
agraire)  predigen  zu  wollen,  eine  Lehre,  die  er  „verderblich  und  zerstörend  nennt.
Me  große  Konfiskation  der  Kirchengüter  und  der  Besitzungen  der  emigrierten  Adligen
w ar  eine  politische  Maßnahme  und  hatte  durchaus  nichts  mit  den  wirtschaftlichen
Prinzipien  zu  tun.  Sie  gleicht  völlig  so  vielen  anderen  geschichtlichen  Konfiskationen,
hie  in  keiner  Weise  auf  sozialistischen  Beweggründen  beruhten,  wie  die  der  Juden,
der  Templer,  der  Hugenotten,  der  Irländer  usw.  Ganz  im  Gegensatz  dazu  wuide  die
Konfiskation  der  Liegenschaften  (biens  de  fondations)  d.  h.  der  Besitz  rem  abstrakter
Personen,  als  eine  Maßnahme  zur  Verteidigung  des  individuellen  und  wirklichen  Eigentums ­
  dargestellt,  die  sich  gegen  das  Überhandnehmen  des  Fiktiveigentums,  des  Eigentums ­
  der  toten  Hand,  richtete.  Bei  der  Abschaffung  der  feudalen  Rechte  unterschied
®an  mit  großer  Sorgfalt  die  Rechte,  die  auf  der  Souveränität  beruhten  (Hoheitsr
 ochte),  die  abgeschafft  werden  sollten,  von  denen,  die  auf  dem  Besitz  beruhten
und  geachtet  werden  mußten,  oder  für  die  man  wenigstens  das  Recht  auf  Entschädigung
^gestand.  Allerdings  blieb  da  in  der  Ausführung  nicht  viel  von  dieser  Unterscheidung
üb rig;  das  Elend  der  damaligen  Zeit,  der  Zusammenbruch  der  Assignaten,  der  Bankerott
            
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