Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  237

zu  verteidigen  (ein  sehr  enger  Gesichtspunkt) 1 ),  so  ist  das  Erbrecht  etwas
durchaus  Richtiges.  Wenn  man  sich  aber  auf  den  Gesichtspunkt  der  Saint-Simonisten
  stellt,  —  in  eine  industrielle  Gesellschaft,  wo  der  Reichtum
nicht  als  ein  Zweck,  sondern  als  ein  Mittel  betrachtet  wird,  nicht  als  eine
Quelle  individueller  Einkünfte,  sondern  als  ein  Instrument  sozialer  Arbeit,
—  so  scheint  es  wirklich  haarsträubend,  seine  Verwendung  dem  ersten
Besten  überlassen  zu  sehen.  Man  kann  das  Erbrecht  nur  dann  gut  heißen,
wenn  man  darin  für  die  Väter  einen  energischen  Ansporn  zur  Ansammlung ­
  von  Kapitalien  sieht,  —  oder  wenn  man  annimmt,  daß  überhaupt
keine  rationelle  Methode  vorhanden  ist,  und  daß  der  Zufall  der  Geburt
nicht  mehr  Anlaß  zur  Kritik  gibt  als  irgendeine  andere  Verteilungsmethode.

Dieser  Skeptizismus  ist  aber  durchaus  nicht  nach  dem  Geschmack ­
  der  Saint-Simonisten.  Sie  schreiben  die  scheinbare  oder  wirkliche ­
  Unordnung  der  Produktion  gerade  der  Zersplitterung  des  Eigentums ­
  zu,  das  den  Zufälligkeiten  des  Todes  und  der  Geburt  unterworfen ­
  ist.
„Jedes  Individuum  ist  auf  seine  persönlichen  Kenntnisse  angewiesen; ­
  keine  Gesamtanschauung  leitet  die  Produktion:  sie  geht  wahllos
und  ohne  jede  Voraussicht  vor  sich;  an  einer  Stelle  ist  sie  zu  gering,  an
einer  anderen  ist  sie  zu  groß;  diesem  Fehlen  einer  allgemeinen  Übersicht
über  die  Bedürfnisse  des  Verbrauches  und  über  die  Hilfsmittel  der  Produktion ­
  müssen  jene  industriellen  Krisen  zugeschrieben  werden,  über
deren  Ursprung  soviel  irrtümliche  Erklärungen  gegeben  worden  sind
und  noch  täglich  gegeben  werden.  Wenn  man  in  diesem  bedeutenden
Zweige  der  sozialen  Tätigkeit  soviele  Störungen  und  soviel  Unordnung
Auftreten  sieht,  so  beruht  das  darauf,  daß  die  Verteilung  der  Arbeitsmittel ­
  von  Einzelindividuen  ausgeführt  wird,  die  weder
v °u  den  Bedürfnissen  der  Industrie,  noch  von  denen  der
Menschen,  noch  den  Mitteln,  durch  die  sie  zufrieden  gestellt ­
  werden  könnten,  irgend  etwas  wissen;  hierin  allein  liegt
die  Ursache  des  Übels“ 2 ).
Um  dieser  angeblichen  „wirtschaftlichen  Anarchie“  zu  entgehen,
~-  die  später  so  oft  beschrieben  worden  ist,  —  sehen  die  Saint-Simonisten
keinen  anderen  Ausweg,  als  den  Kollektivismus 3 ).  Der  Staat  wird  der
einzige  Erbe.  Im  Besitz  aller  Arbeitsmittel  verteilt  er  sie  zum  Besten
des  allgemeinen  Interesses.  Sie  stellen  sich  die  Regierung  wie  eine  große
Zentralbank  vor,  die  alle  Kapitalien  verwaltet  und  im  Besitze  zahlreicher
Filialen  ist.  Diese  „bankartige  Regierung“  befruchtet  auch  die  entferntesten
l T  Siehe  oben.  S.  86,  Anm.  (Völkerreichtum,  II,  S.  175).
a )  Doctrine  de  Saint-Simon,  S.  191,  192.
,.  3 )  Die  Saint-Simonisten  gebrauchen  dieses  Wort  noch  nicht,  beschreiben  aber
üle  Sache  sehr  gut.
            
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