Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  Die  Gegner.

In  einigen  prägnanten  Formeln  haben  sie  selbst  ihr  ganzes  Programm ­
  zum  Ausdruck  gebracht,  nämlich  in  einem  Briefe,  den  sie  1830
an  den  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses  sandten *  1 ).  Dieser  Brief
verdient  hier  zitiert  zu  werden:
„Die  Saint-Simonisten  verwerfen  das  System  der  Gütergemeinschaft, ­
  denn  diese  Gemeinschaft  würde  eine  offenbare  Verletzung  des
ersten  aller  Moralgesetze  sein,  die  zu  lehren  sie  beauftragt  sind,  eines
Gesetzes,  demzufolge  in  Zukunft  die  Stellung  eines  jeden  sich’nach
seinen  Fähigkeiten  und  sein  Lohn  sich  nach  seinen  Leistungen ­
  richten.
„Aber  auf  Grund  dieses  Gesetzes  verlangen  sie  die  Abschaffung
aller  Geburtsprivilegien  ohne  Ausnahme  und  folglich  auch  die  des
ERBRECHTES,  des  größten  aller  dieser  Privilegien,  in  dem  heute
alle  anderen  beschlossen  sind,  und  dessen  Wirkung  darin  besteht,  dem
Zufall  die  Verteilung  der  gesellschaftlichen  Vorteile  zu  überlassen,  und
zwar  unter  der  kleinen  Anzahl  derer,  die  einen  Anspruch  darauf  erheben
können,  während  die  bei  weitem  zahlreichere  Klasse  zur  Verkommenheit, ­
  zur  Unwissenheit  und  zum  Elend  verdammt  wird.
„Sie  verlangen,  daß  alle  Arbeitsmittel,  der  Boden  und  die  Kapitalien, ­
  die  heute  den  zerstückelten  Stamm  des  Privateigentums  bilden,
zu  einem  einzigen  gesellschaftlichen  Vermögensstamme  vereint  werden,
und  daß  dieses  Ganze  durch  Assoziation  und  zwar  in  der  Form  einer
Hierarchie  bewirtschaftet  werde,  so  daß  die  Aufgabe  eines  jeden  den
Ausdruck  seiner  Fähigkeit  vorstelle,  und  sein  Reichtum  im  Verhältnis
zu  seinen  Leistungen  stehe.
„Die  Saint-Simonisten  beabsichtigen,  die  Einrichtung  des  Eigentums ­
  nur  insoweit  anzugreifen,  als  es  für  einige  das  frevelhafte  Privileg
des  Müßigganges  zu  einem  Rechtsgrundsatz  erhebt,  nämlich  zum
Recht  von  der  Arbeit  anderer  zu  leben.“
c)  Endlich  begnügen  sich  die,  die  das  Privateigentum  kritisieren,
im  allgemeinen  nicht  damit,  es  vom  Gesichtspunkte  der  Verteilung  und
der  Erzeugung  der  Güter  zu  verurteilen.  Fast  stets  fügen  sie  den  beiden
Argumenten  ein  drittes  an,  das  man  das  historische  Argument  nennen
könnte.  Es  besteht  in  der  Darlegung,  daß  das  Eigentum  eine  bewegliche
wechselnde,  in  beständiger  Entwicklung  befindliche  Einrichtung  i st ’
die  schon  heute  das  Bestreben  zeigt,  sich  in  der  von  ihnen  gewünschten
Richtung  zu  verändern.  Auch  die  Saint-Simonisten  haben  dieses  Arg u '
ment  gebraucht.
Diese  Form  der  Beweisführung  hwt,  wie  wir  schon  hier  hervorheben
wollen,  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  eine  sehr  bedeutende  Rolle  g e
spielt,  und  zwar  zunächst  bei  den  Sozialisten,  dann  aber  auch  bei  anderen
9  Als  Anhang  zur  2.  Ausg.  der  Doctrine  de  Saint-Simon,  Exposit 1011 ’
1.  Jahrg.,  1829.
            
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