Kapitel V. Proudhon und der Sozialismus von 1848.
331
In der Erklärung vom 26. Februar spricht die provisorische Regierung
von dem Recht auf Arbeit und sagt, daß „die Arbeiter sich untereinander
verbinden müssen, um den Gewinn ihrer Arbeit zu genießen,
und Louis Blano versuchte, sobald er zur Macht gekommen war, ihre
Anstrengungen in diesem Sinne zu beeinflussen. Er faßte die Assoziation
unter der Form von Produktivgenossenschaften auf, die vom Staat zu
unterstützen seien. Wie wir schon gesehen haben, hatte sich 1834 unter
dem Einfluß Buchez’, eines alten Saint-Simonisten, Republikaners und
Katholiken, Gründer der Zeitung l’Atelier, „die Genossenschaft der
Bijouterie-Arbeiter“ gegründet 1 ). Dieser Versuch war jedoch vereinzelt
geblieben. Louis Blano war glücklicher. Er gründete nacheinander
Genossenschaften der Schneider, dann der Sattler, der Spinner und
Posamentierer, für die er von der Regierung Aufträge auf Waffenröcke,
Sättel und Achselstücke erhielt. Andere Genossenschaften folgten, und
am 5. Juli interessierte sich die Assemblee Nationale genügend für diese
Versuche, um ihnen einen Kredit von 3 Millionen Fr. zu bewilligen.
Einen guten Teil dieser Summe erhielten die einfachen, aus Arbeitgebern
und Arbeitnehmern gemischten Genossenschaften, die zu dem
spekulativen Zweck gegründet worden waren, aus der Freigebigkeit der
Regierung Profit zu ziehen. Die reinen Arbeitergenossenschaften erhielten
immerhin noch über eine Million, und 1849 bestanden ungefähr 100 solcher
Genossenschaften.
Aber diese erste kooperative Bewegung, die auf den Ideen Louis
Blanc’s beruhte, hatte nur kurze Dauer. Die Assemblee Nationale
batte dafür gesorgt, daß die neuen Gesellschaften einer behördlichen
Kontrolle unterstanden, indem ein Conseil d’encouragement, der
^ona Minister ernannt wurde, damit beauftragt war, die Darlehnsbedingungen
festzusetzen. Diese Behörde beeilte sich, ein Musterstatut
Zu veröffentlichen, das den Genossenschaften in ihrer inneren Organisation
nur wenig Freiheit ließ. Mehrere kamen infolge des Fehlens von
Aufträgen zu einem sehr schnellen Ende. Nach dem Staatsstreich wurden
. e diejenigen Genossenschaften zur Auflösung gezwungen, die nicht
eine der drei von dem Artikel 19 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen
formen (Kollektiv-, Kommandit- oder Aktien-Gesellschaft) angenommen
atten. Die Folge davon war, daß, nach Reybaud, im Jahre 1855 nur
?°eh neun von denen bestanden, die 1848 unterstützt worden waren,
m wenigen Konsumvereine oder wie man damals sagte: „Genossenschaften
Lebensverbilligung“ (associations pour la vie ä bon marchß), die in
\ aris > Lille, Nantes und Grenoble gegründet worden waren, wurden
Wenfalls aufgelöst.
So schlugen denn diese Versuche — die einzigen, die nicht direkt