Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  V.  Proudhon  und  der  Sozialismus  von  1848.

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In  der  Erklärung  vom  26.  Februar  spricht  die  provisorische  Regierung ­
  von  dem  Recht  auf  Arbeit  und  sagt,  daß  „die  Arbeiter  sich  untereinander ­
  verbinden  müssen,  um  den  Gewinn  ihrer  Arbeit  zu  genießen,
und  Louis  Blano  versuchte,  sobald  er  zur  Macht  gekommen  war,  ihre
Anstrengungen  in  diesem  Sinne  zu  beeinflussen.  Er  faßte  die  Assoziation
unter  der  Form  von  Produktivgenossenschaften  auf,  die  vom  Staat  zu
unterstützen  seien.  Wie  wir  schon  gesehen  haben,  hatte  sich  1834  unter
dem  Einfluß  Buchez’,  eines  alten  Saint-Simonisten,  Republikaners  und
Katholiken,  Gründer  der  Zeitung  l’Atelier,  „die  Genossenschaft  der
Bijouterie-Arbeiter“  gegründet 1 ).  Dieser  Versuch  war  jedoch  vereinzelt
geblieben.  Louis  Blano  war  glücklicher.  Er  gründete  nacheinander
Genossenschaften  der  Schneider,  dann  der  Sattler,  der  Spinner  und
Posamentierer,  für  die  er  von  der  Regierung  Aufträge  auf  Waffenröcke,
Sättel  und  Achselstücke  erhielt.  Andere  Genossenschaften  folgten,  und
am  5.  Juli  interessierte  sich  die  Assemblee  Nationale  genügend  für  diese
Versuche,  um  ihnen  einen  Kredit  von  3  Millionen  Fr.  zu  bewilligen.
Einen  guten  Teil  dieser  Summe  erhielten  die  einfachen,  aus  Arbeitgebern ­
  und  Arbeitnehmern  gemischten  Genossenschaften,  die  zu  dem
spekulativen  Zweck  gegründet  worden  waren,  aus  der  Freigebigkeit  der
Regierung  Profit  zu  ziehen.  Die  reinen  Arbeitergenossenschaften  erhielten
immerhin  noch  über  eine  Million,  und  1849  bestanden  ungefähr  100  solcher
Genossenschaften.
Aber  diese  erste  kooperative  Bewegung,  die  auf  den  Ideen  Louis
Blanc’s  beruhte,  hatte  nur  kurze  Dauer.  Die  Assemblee  Nationale
batte  dafür  gesorgt,  daß  die  neuen  Gesellschaften  einer  behördlichen
Kontrolle  unterstanden,  indem  ein  Conseil  d’encouragement,  der
^ona  Minister  ernannt  wurde,  damit  beauftragt  war,  die  Darlehnsbedingungen ­
  festzusetzen.  Diese  Behörde  beeilte  sich,  ein  Musterstatut
Zu  veröffentlichen,  das  den  Genossenschaften  in  ihrer  inneren  Organisation ­
  nur  wenig  Freiheit  ließ.  Mehrere  kamen  infolge  des  Fehlens  von
Aufträgen  zu  einem  sehr  schnellen  Ende.  Nach  dem  Staatsstreich  wurden
.  e  diejenigen  Genossenschaften  zur  Auflösung  gezwungen,  die  nicht
eine  der  drei  von  dem  Artikel  19  des  Handelsgesetzbuches  vorgesehenen
formen  (Kollektiv-,  Kommandit-  oder  Aktien-Gesellschaft)  angenommen
atten.  Die  Folge  davon  war,  daß,  nach  Reybaud,  im  Jahre  1855  nur
?°eh  neun  von  denen  bestanden,  die  1848  unterstützt  worden  waren,
m  wenigen  Konsumvereine  oder  wie  man  damals  sagte:  „Genossenschaften
Lebensverbilligung“  (associations  pour  la  vie  ä  bon  marchß),  die  in
\ aris >  Lille,  Nantes  und  Grenoble  gegründet  worden  waren,  wurden
Wenfalls  aufgelöst.
So  schlugen  denn  diese  Versuche  —  die  einzigen,  die  nicht  direkt
            
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