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Viertes Buch. Die Abtrünnigen.
besteht, so bedeutet die Beschränkung der Rolle des Staates auf die eines
„Nachtwächters“ die Auslieferung des Schwachen an die Ausbeutung
durch den Starken. In Wirklichkeit ist der Zweck des Staates etwas ganz
Anderes. Die Geschichte der Menschheit ist nur ein langer Kampf, sich
die Freiheit gegenüber der Natur zu erobern, gegenüber den Unterdrückungen
aller Art: Elend, Unwissenheit, Armut, Schwachheit, mit
denen sie den Menschen umgibt. In diesem Kampfe bleibt das vereinzelte
Individuum ohnmächtig; der Zusammenschluß ist ihm unentbehrlich.
Der Staat ist es nun, der diesen Zusammenschluß schafft, und sein Zweck
ist daher „die menschliche Bestimmung, — d. h. die Kultur, deren das
Menschengeschlecht fähig ist, — zum wirklichen Dasein zu gestalten; er
ist die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit“ *)•
Wie man sieht, ist dies eine mehr metaphysische, als wirtschaftliche
Formel. Sie ist denen auffallend ähnlich, durch die der Philosoph Hegel
die Rolle und die Natur des Staates definierte 2 ). Lass alle ist auch tatsächlich
ein Schüler Hegel’s und Fichte’s 3 ). Durch seine Vermittlung
J ) Ebenda, Bd. I, S. 196.
2 ) Siehe unter Anderem in Levy-Bruehl (L’Allemagne depuis Leibnitz,
Paris 1890) das Kapitel überschrieben: „Hegel et la theorie de l’Ütat.“ — („Hegel
und die Theorie vom Staat“) besonders S. 398. Nach Hegel ist der Staat „der Geist,
in so weit er sich bewußt in der Welt verwirklicht, während die Natur der Geist ist,
in so weit er sich unbewußt, als das Andere Sich, als der schlafende Geist, verwirklicht
... Der Fortgang Gottes in der Welt bewirkt, daß der Staat besteht. Seine Grundlage
ist die Kraft des Verstandes, die sich ,als Wille verwirklicht . . . Man darf sich
nicht diesen oder jenen Staat vor Augen halten, diese oder jene Einrichtung, sondern
man muß ihrem Wesen nach die Idee, diesen wirklichen Gott, betrachten. Jeder Staat
nimmt an diesem göttlichen Wesensgrund teil.“ Vgl. dazu: Franz Rosenzweig, Hegel
und der Staat, 2 Bde., Oldenbourg 1920. Für Alles, was die philosophischen
Ursprünge des Staatssozialismus betrifft Andler, Le Socialisme d’fitat en Allemagne
(1897). — In seiner Philosophie der Geschichte schreibt Hegel (S. 44):
der Staat ist . . . die selbstbewußte, sittliche Substanz, der vernünftige, göttliche Wille,
der sich so organisiert hat, eine Persönlichkeit“ (Anm. d. Übers.).
3 ) Fichte hat 1800 ein höchst bemerkenswertes Werk, Der geschlossene
Handelsstaat (im 3. Bd. seiner Vollständigen Werke, Berlin 1845) veröffentlicht,
in dem man eine in gewisser Hinsicht dem Staatssozialismus sehr ähnliche Auffassung
findet. Nach Fichte darf sich der Staat nicht damit begnügen, einem jeden
Bürger sein Eigentum zu erhalten, sondern: „es sei die Bestimmung des Staates, jedem
erst das Seinige zu geben, ihn in sein Eigentum erst einzusetzan, und sodann erst,
ihn dabei zu schützen.“ (S. 399). Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muß zunächst
ein jeder zu leben haben, denn „der Zweck aller menschlichen Tätigkeit ist der, leben
zu können; und auf diese Möglichkeit zu leben, haben Alle, die von der Natur in das
Leben gestellt wurden, den gleichen Rechtsanspruch.“ (S. 402.) (Das ist, wie man sieht,
die Proklamation des Rechtes auf Dasein.) Solange das nicht der Fall ist, darf der
Luxus nicht geduldet werden; „Es sollen erst Alle satt werden und fest wohnen, eh e
Einer seine Wohnung verziert, erst Alle bequem und warm gekleidet sein, ehe Bine r
sich prächtig kleidet.“ (S. 409.) . . . „Es geht nicht, daß Einer sage: ich aber kann es
bezahlen Es ist eben unrecht, daß Einer das Entbehrliche bezahlen könne, indes irg<m
einer seiner Mitbürger das Notdürftige nicht vorhanden findet, oder nicht bezahle
kann; und das, womit der Erstere bezahlt, ist gar nicht von Rechts wegen und im * er