Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

besteht,  so  bedeutet  die  Beschränkung  der  Rolle  des  Staates  auf  die  eines
„Nachtwächters“  die  Auslieferung  des  Schwachen  an  die  Ausbeutung
durch  den  Starken.  In  Wirklichkeit  ist  der  Zweck  des  Staates  etwas  ganz
Anderes.  Die  Geschichte  der  Menschheit  ist  nur  ein  langer  Kampf,  sich
die  Freiheit  gegenüber  der  Natur  zu  erobern,  gegenüber  den  Unterdrückungen ­
  aller  Art:  Elend,  Unwissenheit,  Armut,  Schwachheit,  mit
denen  sie  den  Menschen  umgibt.  In  diesem  Kampfe  bleibt  das  vereinzelte
Individuum  ohnmächtig;  der  Zusammenschluß  ist  ihm  unentbehrlich.
Der  Staat  ist  es  nun,  der  diesen  Zusammenschluß  schafft,  und  sein  Zweck
ist  daher  „die  menschliche  Bestimmung,  —  d.  h.  die  Kultur,  deren  das
Menschengeschlecht  fähig  ist,  —  zum  wirklichen  Dasein  zu  gestalten;  er
ist  die  Erziehung  und  Entwicklung  des  Menschengeschlechts  zur  Freiheit“  *)•
Wie  man  sieht,  ist  dies  eine  mehr  metaphysische,  als  wirtschaftliche
Formel.  Sie  ist  denen  auffallend  ähnlich,  durch  die  der  Philosoph  Hegel
die  Rolle  und  die  Natur  des  Staates  definierte 2 ).  Lass  alle  ist  auch  tatsächlich ­
  ein  Schüler  Hegel’s  und  Fichte’s 3 ).  Durch  seine  Vermittlung
J )  Ebenda,  Bd.  I,  S.  196.
2 )  Siehe  unter  Anderem  in  Levy-Bruehl  (L’Allemagne  depuis  Leibnitz,
Paris  1890)  das  Kapitel  überschrieben:  „Hegel  et  la  theorie  de  l’Ütat.“  —  („Hegel
und  die  Theorie  vom  Staat“)  besonders  S.  398.  Nach  Hegel  ist  der  Staat  „der  Geist,
in  so  weit  er  sich  bewußt  in  der  Welt  verwirklicht,  während  die  Natur  der  Geist  ist,
in  so  weit  er  sich  unbewußt,  als  das  Andere  Sich,  als  der  schlafende  Geist,  verwirklicht ­
  ...  Der  Fortgang  Gottes  in  der  Welt  bewirkt,  daß  der  Staat  besteht.  Seine  Grundlage ­
  ist  die  Kraft  des  Verstandes,  die  sich  ,als  Wille  verwirklicht  .  .  .  Man  darf  sich
nicht  diesen  oder  jenen  Staat  vor  Augen  halten,  diese  oder  jene  Einrichtung,  sondern
man  muß  ihrem  Wesen  nach  die  Idee,  diesen  wirklichen  Gott,  betrachten.  Jeder  Staat
nimmt  an  diesem  göttlichen  Wesensgrund  teil.“  Vgl.  dazu:  Franz  Rosenzweig,  Hegel
und  der  Staat,  2  Bde.,  Oldenbourg  1920.  Für  Alles,  was  die  philosophischen
Ursprünge  des  Staatssozialismus  betrifft  Andler,  Le  Socialisme  d’fitat  en  Allemagne
  (1897).  —  In  seiner  Philosophie  der  Geschichte  schreibt  Hegel  (S.  44):
der  Staat  ist  .  .  .  die  selbstbewußte,  sittliche  Substanz,  der  vernünftige,  göttliche  Wille,
der  sich  so  organisiert  hat,  eine  Persönlichkeit“  (Anm.  d.  Übers.).
3 )  Fichte  hat  1800  ein  höchst  bemerkenswertes  Werk,  Der  geschlossene
Handelsstaat  (im  3.  Bd.  seiner  Vollständigen  Werke,  Berlin  1845)  veröffentlicht, ­
  in  dem  man  eine  in  gewisser  Hinsicht  dem  Staatssozialismus  sehr  ähnliche  Auffassung ­
  findet.  Nach  Fichte  darf  sich  der  Staat  nicht  damit  begnügen,  einem  jeden
Bürger  sein  Eigentum  zu  erhalten,  sondern:  „es  sei  die  Bestimmung  des  Staates,  jedem
erst  das  Seinige  zu  geben,  ihn  in  sein  Eigentum  erst  einzusetzan,  und  sodann  erst,
ihn  dabei  zu  schützen.“  (S.  399).  Um  diese  Aufgabe  erfüllen  zu  können,  muß  zunächst
ein  jeder  zu  leben  haben,  denn  „der  Zweck  aller  menschlichen  Tätigkeit  ist  der,  leben
zu  können;  und  auf  diese  Möglichkeit  zu  leben,  haben  Alle,  die  von  der  Natur  in  das
Leben  gestellt  wurden,  den  gleichen  Rechtsanspruch.“  (S.  402.)  (Das  ist,  wie  man  sieht,
die  Proklamation  des  Rechtes  auf  Dasein.)  Solange  das  nicht  der  Fall  ist,  darf  der
Luxus  nicht  geduldet  werden;  „Es  sollen  erst  Alle  satt  werden  und  fest  wohnen,  eh e
Einer  seine  Wohnung  verziert,  erst  Alle  bequem  und  warm  gekleidet  sein,  ehe  Bine r
sich  prächtig  kleidet.“  (S.  409.)  .  .  .  „Es  geht  nicht,  daß  Einer  sage:  ich  aber  kann  es
bezahlen  Es  ist  eben  unrecht,  daß  Einer  das  Entbehrliche  bezahlen  könne,  indes  irg<m
einer  seiner  Mitbürger  das  Notdürftige  nicht  vorhanden  findet,  oder  nicht  bezahle
kann;  und  das,  womit  der  Erstere  bezahlt,  ist  gar  nicht  von  Rechts  wegen  und  im  * er
            
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