Kapitel II. Der Staatssozialismus.
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festigen und zu kräftigen. Ein System von Arbeiterversicherungen, das
vom Staat finanziell geleitet und unterhalten wurde, erschien ihm als das
beste Mittel, die Arbeiter von dem revolutionären Sozialismus fern zu
halten, indem es ihnen die positive Sympathie der Regierung bewies und
sie durch ein pekuniäres Interesse mit dem Reiche verband. Auf gleiche
Weise hatte die französische Revolution die Bauern durch den Verkauf
der nationalen Güter an sich gefesselt. Diese Meinung drückte auch Bismarck
aus, als er im Hinblick auf die Arbeiterversicherungsgesetze sagte:
»Wenn wir 700000 kleine Rentner, die vom Reiche ihre Rente beziehen,
haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu verlieren haben
und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie viel gewinnen
können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil; wenn sie
auch nur M. 115—200 zu verlieren haben, so erhält sie doch das Metall
in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so gering sein, es erhält sie aufrecht“ 1 ).
Von diesem Gesichtspunkte aus sind die großen Arbeiterversicherungsgesetze
gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter in den Jahren 1881
bis 1889 erlassen worden. Weil aber der Kanzler keine gleichen, greifbar
pekuniären Vorteile in den eigentlichen Arbeiterschutzgesetzen (Gesetz
über die Arbeitsdauer, Sonntagsruhe, Fabrikhygiene und Aufsicht usw.)
sah, zeigte er sich ihrer Ausdehnung wenig geneigt. Es bedurfte erst des
in den beiden berühmten Erlassen vom 4. Februar 1890 ausgedrückten
Willens Kaiser Wilhelms II., um dieser Gesetzgebung in Deutschland
einen neuen Anstoß zu geben.
In Deutschland hat der intelligente Konservatismus einer fast absoluten
Regierung außerhalb jeder Doktrin einen Teil des Programms
des Staatssozialismus verwirklicht. In Frankreich, in England und in
den Ländern politischer Freiheit waren ähnliche Maßnahmen der Ausdruck
der demokratischen Bewegung selbst. Im Maße, wie die Arbeiterklassen
einen immer größeren Anteil an der Regierung genommen haben,
haben sie versucht, von der Gesetzgebung zu ihrem Nutzen Gebrauch zu
machen. Die progressive Einkommensteuer, die Versicherungsgesetze, die
Schutzvorschriften, die immer häufigeren Einmischungen der Regierung
m die Arbeitsbedingungen sind der Ausdruck dieser Bestrebungen, die
sich unabhängig von jeder vorgefaßten Doktrin entwickelt haben.
Die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
war der Hauptgegenstand des gesetzgeberischen Staatssozialismus.
Aber die Regierungen und die Stadtverwaltungen haben ihre Einmischung
mich auf die Produktion ausgedehnt. Sie wurden dazu weniger von der
Theorie als von dem neuen Charakter des sozialen Lebens gedrängt. Die
großen öffentlichen Arbeiten (Straßen, Kanäle, Transporte) haben sich im
Laufe des 19. Jahrhunderts dank der neuen Macht der Produktivkräfte
9 Rede vom 18. März 1889, angeführt von Brodnitz: Bismarck’s nationalökonomische
Ansichten, Verlag G. Fischer, Jena, 1902, S. 141.