Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IY.  Die  auf  dem  Christentum  beruhenden  Lehren.

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die  ihnen  auf  diesem  Boden  vorausgegangen  ist,  sich  wohlunterrichtet
gezeigt  hat.
Am  Anfang  der  Bewegung  suchte  man  den  gemischten  Verband
(syndicat  mixte)  zu  organisieren,  in  dem  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
vereinigt  sind,  und  der  die  besten  Garantien  für  den  sozialen  Frieden
zu  bieten  schien.  Die  Ergebnisse  waren  aber  recht  entmutigend 1 ).  Man
hat  diesen  Gedanken  aufgegeben  und  sich  mit  der  korporativen  und
getrennten  Organisation  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeitnehmer  begnügen
müssen,  die  aber  zusammen  die  Regelung  der  Arbeit  und  die  Beilegung
von  Streitigkeiten  betreiben.  Diese  nicht  gemischten,  sondern  parallelen
Berufsverbände  sollen  nach  und  nach  die  Organe  der  Arbeitergesetzgebung ­
  werden,  die  der  Staat  ihnen,  die  mehr  Erfahrung  als  er  selbst
haben,  überlassen  Soll.  Anstatt  daß  starre  Gesetzesvorschriften  Alles  regeln,
was  mit  den  Interessen  der  Berufe  zu  tun  hat,  wie  Arbeitsdauer,  Sonntagsruhe, ­
  Lehrlingswesen,  Werkstättenhygiene,  Frauen-  und  Kinderarbeit
und  sogar  Minimallohn,  Gesetze,  die  in  ihrer  brutalen  Starrheit  fast  stets
Unanwendbar  bleiben,  würde  alles  dies  von  da  an  allein  den  Beschlüssen
der  Berufsverbände  unterstehen.  Diese  Vorschriften  sollen  dann  für
a Üe,  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  die  dem  gleichen  Berufszweige  angehören, ­
  obligatorisch  sein.  Es  soll  jedem  freistehen,  dem  Berufsverbande
beizutreten  oder  nicht,  doch  darf  niemand  den  Verordnungen  des  Berufsverbandes ­
  entgegenhandeln,  damit  den  Mitgliedern  keine  Konkurrenz
durch  Verschlechterung  der  Arbeitsbedingungen  gemacht  werden  könne.
Heute  gilt  die  Formel:  „Freie  Assoziation  innerhalb  der  organisierten
Berufe“ 2 ).
Wenn  die  Liberalen  sich  darüber  aufregen,  daß  einfache  private
Genossenschaften  gesetzgeberische  Macht  erhalten  sollen,  so  antwortet
018,11  ihnen,  daß  die  Arbeitsgemeinschaft  eine  ebenso  natürliche

h  Im  Jahre  1894  erklärte  der  Kongreß  der  katholischen  '„Cercles“  in  Reims,
^ a ß  „ohne  uns  die  Schwierigkeiten  zu  verhehlen,  die  sieh  einer  Verallgemeinerung  es
gemischten  Syndikates  entgegenstellen  .  .  .  muß  doch  die  Bildung  dieser  Syndikate
da s  Ziel  unserer  Bestrebungen  sein.' 1  Und  im  Jahre  1904  sagte  der  Pater  Rotten,
einer  der  Führer  der  katholischen  syndikalistischen  Bewegung  in  Belgien,  in  einem
Bericht  über  die  syndikalistische  Bewegung:  „Wir  verwerfen  die  Form  des  gemischten
Syndikates  nicht,  und  wir  geben  gerne  zu,  daß  sie  in  der  Theorie  die  voll-ommenste
lst -  Das  ist  aber  kein  Grund,  um  die  Augen  dem  Lichte  zu  verschließen  un  sich
darauf  zu  versteifen,  nicht  anerkennen  zu  wollen,  daß  das  gemischte  Syn  ikat  jetzt
'n  wenigstens  90  %  der  großen  industriellen  Gemeinden  des  Landes  eine  nicht  zu  verwirklichende ­
  Utopie  ist“  (angeführt  von  Dechesne,  Syndicats  ouvriers  beiges,
19 06,  S.  76).  „  .  ,  T ..  ,  .  ,
,  2 )  Dieses  Programm  wird  besonders  in  Österreich,  einem  der  Lander,  in  denen
! ler  soziale  Katholizismus  ziemlich  mächtig  ist,  empfohlen.  Das  Zunftwesen  ist  dort
111  Wirklichkeit  niemals  verschwunden,  und  man  hat  seit  einigen  Jahren  Versucht,
—  wenigstens  in  den  kleinen  Industrien  —  ein  neues  Leben  zu  geben,  und  zwar
,n  der  Form  von  Zünften  mit  für  alle  Mitglieder  des  Berufs  obligatorischen  Statuten.

6 i<ie  nnd  Rist,  Gösch,  d.  Volkswirtschaft!.  Lehrmeimmgen.  2.  Aufl.

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