Contents: Niederlande

21 
! 
.: 
7,1 
é 
B ez ei chnung d er Waren 
| 5. Abweichend von den Bestimmungen 
des Artikel 4 dieses Geseßges sind als Ge- 
heimmittel bezeichnete Waren stets als solche 
zu verzollen. 
6. Von Waren, die als Geheimmittel be- 
L L CL 
andren Substanzen zusammengeseßt sind, die 
G SOME LN: 
des Artikel 4 dieses Gesezes nach Maßgabe 
ihrer Zusammensezung außer dem gemäß 
dieser Position zu erhebenden Zoll, auch die 
bei jenen Positionen für verpackte Artikel er- 
wähnten sspezifischen Abgaben zu entrichten; 
alles jedoch in dem Sinne, daß diese Ab- 
gaben nur zu entrichten sein sollen, wenn die 
Waren auf Grund ihrer Zusammenssetzung 
mit zu einer jener Positionen gehören. Von 
mit Wein zusammengesetzten Waren ist 
soweit der vorgehende Satz keine Anwendung 
findet, außerdem die Weinverbrauchssteuer 
gef“ §icren, von denen auf Grund des 
ersten Absaßes außerdem der bei Nr. I der 
Position 30 erwähnte Zoll zu erheben ist, 
sind weiterhin die Vorschriften der Sonder- 
bestimmung 3 jener Position [30] anzu- 
wenden. 
7. Heilkräftige Watte ist gemäß Position 144 
' zu verzollen. 
~1 
Gesellschafts-, Glücks- und Geschicklich- 
keitsspiele und Zubehör. 
I. Spielkarten, die größere Abmessungen 
haben als 35 >< 27 mm, außer der Spiel- 
kartensteuer: 
a. in Spielen von nicht mehr als 32 Karten 
eingeführt. ...... «s «s s e s s < . so sq â xs 
[) Ur Ftjeten. uyn méhe als 32 Karten ein- 
II. Schach,, Dame- und Dominospiele; 
Lotto- und Glocke- und Hammersspiele; Tafel- 
tennis- sping-pong-] und Tafelfußballspiele; 
Gänsespiele; Schachh und Danmbretter; 
Würfel- und Drehbretter [Glücksräder] ; Schach- 
figuren; Dame- und Dominosteine und Würfel; 
Würfelbecher; HZauberbecher; Zauberspiele; 
einschließlich der Geduldspiele und andrer 
Gesellschafts2, Glücks. und Geschicklichkeits- 
spiele, und der dazu benötigten Figuren, 
Steine, Karten, Köcher, Spielmarken, Spiel- 
markendosen, Spielmarkentellerchen, Spiel- 
gelder, Trumpfanzeiger, Spielkartenhalter 
und andrer Spielzubehöre, und der unter 
den Bezeichnungen jeu de ponle, Pferdchen- 
spiel [petits-chevaux], rouge et noir be- 
kannten Spiele sowie ähnlicher Spiele und 
ihrer Zubehörteile. ... 
Sonderbestimmung. 
Spielkarten, die keine größeren Abmessungen 
als 35 >< 27 mm haben, sind gemäß Nr. II 
dieser Position zu verzollen. 
>.§ 
ters Zoll 
es 
45 
jeSpiel 
fl. 0,125 
fl. 0,25 
Wert 
 8v H 
| 
B ez eichnung der Waren 
Glas, auch Drahtglas, geripptes Glas, 
Mattglas, Milchglas, farbiges Glas, Glas 
in Bleifassung, Glasporzellan und Spiegel- 
glas; sowie unter Beobachtung der Sonder- 
bestimmungen, Glaswaren (Arbeiten und 
Gegenstände, die ganz oder hanptssächlich 
aus Glas angefertigt oder mit Glas zu- 
sammengesetzt sind), einschließlich der Glas- 
fliesen [gluzen tegels, Glasziegel], Linsen 
und ähulicher Waren. 
I. Glas in flachen, rechteckigen Plaiten oder 
Tafeln, vorausgesezt, daß keine der Seiten 
eine geringere Abmessung hat als 15 em, die 
Platten oder Tafeln nicht eingerahmt oder 
auf irgendeine Weise eingefaßt, nicht anders 
als musterweise mit Bildern, Buchstaben oder 
Ziffern versehen, nicht mit schräg geschliffenen 
Rändern versehen [gebiseauteerd] und nicht 
versilbert, mit Blattmetall belegt [verkoelied] 
oder auf andre Art und Weise auf einer oder 
auf beiden Seiten ganz oder teilweise mit 
irgendeinem andren Stoffe bedeckt sind ..... 
II. Glasballons für die Anfertigung von 
Glühlaitpett +.. „s- ss cs spcss stststr aistr e Cs 
III. AusschließliGh, aus Glas bestehende, 
mit Weidenruten oder dergleichen Natur- 
erzeugnissen umflochtene oder auch nicht um- 
flochtene Halsflaschen, deren Öffnungsweite 
8 em oder weniger beträgt und die ein Stück- 
gewicht von 5 kg oder mehr haben........ 
IV. Wassserstandglasvorrichtungen, Wasser- 
sureslz?wtss: und JInnenteile für Wasser- 
andgläser. .. s c «r cu «seu . 
' Übrige zu dieser Position gehörende 
t .:.: 
Sonderbestimmungen. 
1. Kristall, auch natürliches Kristall [z. B. 
Bergkristall), ist dem Glas gleichzustellen. 
Ebenso Cellon, ungefärbtes, durchsichtiges 
Zellhorn und andre ähnliche Waren, die dazu 
Fre ng rr. ql! sls vetueoztegtretrtn. 
yrrt r gehören, fallen nicht unter diese 
osition. 
3. Von dem gemäß dieser Position zu er- 
hebenden Einfuhrzoll sind befreit: 
a. t!)eluhes Kristall in unbearbeitem Zu- 
and; 
b. ausschließlich aus Glas bestehende Be- 
hälter, die ein Stückgewicht von 5 kg 
oder mehr haben; 
Senkwagen [Aräometer], Schmier- und 
Fettöpfe, Schmiervorrichtungen und Glas- 
töpfe für Schmier- und Fettöpfe und 
Schmiervorrichtungen ; 
Bullaugen; 
Glasbruch, Glasgrus, Glaswolle und 
emahlenes Glas, sowie Wasserglas in 
stüjigen Zustand oder in unregelmäßigen 
tücken 
Globusse, sowohl Erd- wie Himmels- 
kugeln, auch die zusammenlegbaren, und 
die dafür verwendeten Metallfassungen; 
Planetarien, Tellurien uud andre Vor- 
richtungen, mit denen die Bewegung der 
Himmelskörver anschaulich dargestellt wird. 
21 Zoll 
Wert 
5 v H 
1.1. 
5 v H 
5 v H 
f 
5 v H 
. 
8 v H. 
r 
| 8 v H
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.