Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Urkunde dürfte die Schenkung oder Bestätigung Arnulfs vom 20. November 
890 sein 1 . 
In dieser Urkunde schenkt der Kaiser dem Erzstifte zu Salzburg 
unter anderem: 
„unam fossam ruderis in monte gamanara (am Gamernigberge) 
semper per totum annum habendam 1 2 . 
In der Schenkungsurkunde 3 Arnulfs für das Bistum Passau vom 
Jahre 898 sagt der Kaiser: 
„aurifices autem eorum, quoscunque permiserit praefatae Ecclesiae 
Antistes non aliter, quam nostri omnibus fluminum arenis sine 
contradictione utantur. “ 
Hieraus folgt, daß es einer besonderen Vergünstigung des Kaisers 
bedurfte, damit der Bischof Gold waschen lassen konnte. Es folgt 
aus der Urkunde ferner, daß der Kaiser sein Recht, Gold waschen zu 
lassen, und die von ihm mit diesem Rechte begnadeten Personen solches 
durch Arbeiter ausüben ließen, von denen sie wahrscheinlich sich Ab 
gaben zahlen ließen. Endlich folgt daraus, daß nicht jeder Arbeiter 
das Recht hatte, gegen Abgaben Gold zu waschen; denn es heißt; 
„quoscunque permiserit“. Der aurifex (aurilegulus) muß also erst die 
Erlaubnis, um Gold in Flüssen zu suchen, vom Kaiser oder einem von 
diesem mit dem Gewinnungsrechte Beliehenen erhalten haben. Gewiß 
beweist jene Urkunde eher für ein Goldregal, dies erst recht dann, 
wenn sie gefälscht ist; denn sonst läge kein Grund für eine Fälschung 
vor. Dies würde auch bezüglich der Urkunde vom 20. November 
890 gelten. 
Die Schenkungsurkunde Ludwig des Kindes vom 17. Dezember 
908 für das Erzbistum Salzburg ist schon oft erwähnt und dabei nach 
gewiesen worden, daß die Schenkung der omnes census in auro et 
in sale zwischen den Flüssen Sala und Salzach sich auf ein Gebiet 
erstreckte, das weder dem Geschenkgeber noch dem Geschenknehmer 
gehörte. Das Eigentum an dem Golde, das durch jene Urkunde 
Salzburg übertragen war, wurde mittels der census nutzbar gemacht, 
die von den Bergleuten zu entrichten waren. Die Schenkung der 
census wird der der Bergwerke selbst gleichgestellt. 
1 Juvavia, Anhang p. H2seq., und im Urkundenbuche des Herzogtums 
Steiermark, bearbeitet von Zahn, Graz 1875, S. 12. 
5 S. hierüber v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark 3. Teil S. 104. 
3 Hundii, Metropolis Salisburgensis I p. 232 seq. Das Zitat bei Wagner, 
Beilage II p. III ist falsch.
	        
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