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Urkunde dürfte die Schenkung oder Bestätigung Arnulfs vom 20. November
890 sein 1 .
In dieser Urkunde schenkt der Kaiser dem Erzstifte zu Salzburg
unter anderem:
„unam fossam ruderis in monte gamanara (am Gamernigberge)
semper per totum annum habendam 1 2 .
In der Schenkungsurkunde 3 Arnulfs für das Bistum Passau vom
Jahre 898 sagt der Kaiser:
„aurifices autem eorum, quoscunque permiserit praefatae Ecclesiae
Antistes non aliter, quam nostri omnibus fluminum arenis sine
contradictione utantur. “
Hieraus folgt, daß es einer besonderen Vergünstigung des Kaisers
bedurfte, damit der Bischof Gold waschen lassen konnte. Es folgt
aus der Urkunde ferner, daß der Kaiser sein Recht, Gold waschen zu
lassen, und die von ihm mit diesem Rechte begnadeten Personen solches
durch Arbeiter ausüben ließen, von denen sie wahrscheinlich sich Ab
gaben zahlen ließen. Endlich folgt daraus, daß nicht jeder Arbeiter
das Recht hatte, gegen Abgaben Gold zu waschen; denn es heißt;
„quoscunque permiserit“. Der aurifex (aurilegulus) muß also erst die
Erlaubnis, um Gold in Flüssen zu suchen, vom Kaiser oder einem von
diesem mit dem Gewinnungsrechte Beliehenen erhalten haben. Gewiß
beweist jene Urkunde eher für ein Goldregal, dies erst recht dann,
wenn sie gefälscht ist; denn sonst läge kein Grund für eine Fälschung
vor. Dies würde auch bezüglich der Urkunde vom 20. November
890 gelten.
Die Schenkungsurkunde Ludwig des Kindes vom 17. Dezember
908 für das Erzbistum Salzburg ist schon oft erwähnt und dabei nach
gewiesen worden, daß die Schenkung der omnes census in auro et
in sale zwischen den Flüssen Sala und Salzach sich auf ein Gebiet
erstreckte, das weder dem Geschenkgeber noch dem Geschenknehmer
gehörte. Das Eigentum an dem Golde, das durch jene Urkunde
Salzburg übertragen war, wurde mittels der census nutzbar gemacht,
die von den Bergleuten zu entrichten waren. Die Schenkung der
census wird der der Bergwerke selbst gleichgestellt.
1 Juvavia, Anhang p. H2seq., und im Urkundenbuche des Herzogtums
Steiermark, bearbeitet von Zahn, Graz 1875, S. 12.
5 S. hierüber v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark 3. Teil S. 104.
3 Hundii, Metropolis Salisburgensis I p. 232 seq. Das Zitat bei Wagner,
Beilage II p. III ist falsch.