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sind also die von der „Überlebenskurve“ in den ersten 1-jährigen
Altersintervallen begrenzten Flächen, welche durch die Rückfalls-
prozente bestimmt werden; hieraus kann man indes wieder durch
Interpolation an der der gefundenen Altersgliederung entsprechenden
Flächenkurve mit Annäherung die Überlebenskurve selbst ermitteln;
man findet hierbei folgende Zahlen:
Alters- Anzahl der nicht „Alter“
klassen Zurückgefallenen 1)
IJ—1 J->
9? 7
X
Tahr
x
3.
me
76,62
74.16 .
Tahre
iı 5
Hieraus kann man in gewöhnlicher Weise die Wahrscheinlich-
keit dafür finden, daß eine Person, die vor x Jahren zum erstenmal
verurteilt ward, vor Ablauf von h Jahren wieder ein Verbrechen
begeht. Hat man es mit Sterbefällen oder Auswanderung zu tun,
so ist die Möglichkeit, dies zu berücksichtigen, lediglich eine Frage
hinsichtlich der Beschaffung des hierfür nötigen Materials.
Wie die Durchführung der Berechnung hier für sämtliche
Verbrecheranfänger angedeutet ist, könnte man sich diese auch für
jede der Gruppen durchgeführt denken, zu denen man gelangt, wenn
die Verbrecheranfänger nach der Art der Verbrechen, auf Grund
deren sie zum erstenmal verurteilt wurden, eingeteilt werden. Für
Sittlichkeits- und Eigentumsverbrecher ergeben sich z. B. für die
ersten 3 Jahre folgende unter „A“ und „B“ angeführten Zahlen, die
len oben für sämtliche Anfänger mitgeteilten entsprechen:
A, Sittlichkeitsverbrecher.
Anzahl der Rückfälle
hiervon entfielen auf
Sittlichkeits- Eigentums-
verbrechen verbrechen
Zum erstenmal
verurteilt in
2»inem der Jahre
1897 — 1915
1897—1914
18971012
2841
2665
2499
YA
ZN
X
53
ba
1897—1915
1897—1914
1897 — 1913
B. Eigentumsverbrech:
20225 1. Jahr 1612
18750 | 2. 1969
17 508 3 998
db
43
1499
1795
862
71