Full text: Der Brotwucher

Verwaltungs Haushalt 
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Als B e so ld un gs st euer werden 5 der Aktivitäts- und Nuhe- 
bezüge aller öffentlichen und privaten Angestellten mit Ausnahme 
derArbeiter, Gewerbe- und Zandelsgehilfen und jener höheren An 
gestellten eingehoben, deren Monatsbezüge 120 Lei nicht über 
schreiten. Bei den öffentlichen Angestellten wird die Besoldungs 
steuer von den Bezügen monatlich vorweg abgezogen, bei den pri 
vaten vierteljährlich eingehoben, wobei die Dienstherren zur Mit 
teilung der Namen und Bezüge ihrer Angestellten an die Steuer 
behörden verpflichtet sind. Die Besoldungssteuer brachte 1914/16 
3,8 Millionen Lei ein. 
Die Einhebungszuschläge betragen 10 % aller direkten 
Steuern, sind zur Deckung der Einhebungskosten bestimmt und wer 
den zugleich mit den direkten Steuern eingehoben. 
Indirekte Steuern sind die Steuer auf geistige Ge 
tränke, die Zuckersteuer, die Petroleumsteuer und die 
Zollgebühren. 
Die Steuer auf geistige Getränke belastet den Konsum, 
ist von den Erzeugern in dem Zeitpunkt zu entrichten, in welchem 
sie das Produkt in den Verkehr sehen, und betrügt bei Spiritus 
1,2 Lei pro Hektolitergrad, bei Likören 6 Lei, bei Bier 1,6 Lei und 
bei Wein 2 Lei pro Hektoliter./Sie brachte 1914/15 19,2 Millionen 
Lei ein. 
Die Zuckersteuer wird von dem eingeführten oder im Lande 
erzeugten Zucker eingehoben, beträgt 30Bani pro i<2 und ist bei der 
Einfuhr, beziehungsweise beim Eintritte in den Verkehr zu bezahlen; 
bei der Ausfuhr wird sie rückvergütet. Die Zuckercrzeuger sind ver 
pflichtet, die vorgeschriebenen Register zu führen und den Organen 
der Finanzverwaltung auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Der 
Ertrag der Zuckersteller stellte sich auf rund 10,7 Millionen Lei. 
Die Petroleumsteuer beträgt 7 Lei für den Meterzentner 
aller Petroleumderivate, wie destilliertes und raffiniertes Leuchtöl, 
Schmieröl von einer bei 16° 0,920 nicht überschreitenden Dichte 
und Benzin und wird bei der Einfuhr, beziehungsweise im Inlands 
bei dem Eintritt in den Verkehr, eingehoben. Das ausgeführte 
Petroleum ist steuerfrei. Die Petroleumerzeuger sind verpflichtet, alle 
vorgeschriebenen Kontrollmetzapparate im Stande zu erhalten und 
unterliegen der gefällsamtlichen Kontrolle sowohl bei der Erzeugung, 
als auch beim Verkehr. Die Petroleumsteuer brachte im Jahre 
1914/16 rund 4,6 Millionen Lei ein. 
Die Zollgebühren treffen den Warenverkehr mit dem Aus 
lande, beruhen auf dem jeweilig in Geltung stehenden Zolltarif und 
den Bestimmungen der Handelsverträge, richten sich nach der Art,
	        
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