Verwaltungs Haushalt
93
Als B e so ld un gs st euer werden 5 der Aktivitäts- und Nuhe-
bezüge aller öffentlichen und privaten Angestellten mit Ausnahme
derArbeiter, Gewerbe- und Zandelsgehilfen und jener höheren An
gestellten eingehoben, deren Monatsbezüge 120 Lei nicht über
schreiten. Bei den öffentlichen Angestellten wird die Besoldungs
steuer von den Bezügen monatlich vorweg abgezogen, bei den pri
vaten vierteljährlich eingehoben, wobei die Dienstherren zur Mit
teilung der Namen und Bezüge ihrer Angestellten an die Steuer
behörden verpflichtet sind. Die Besoldungssteuer brachte 1914/16
3,8 Millionen Lei ein.
Die Einhebungszuschläge betragen 10 % aller direkten
Steuern, sind zur Deckung der Einhebungskosten bestimmt und wer
den zugleich mit den direkten Steuern eingehoben.
Indirekte Steuern sind die Steuer auf geistige Ge
tränke, die Zuckersteuer, die Petroleumsteuer und die
Zollgebühren.
Die Steuer auf geistige Getränke belastet den Konsum,
ist von den Erzeugern in dem Zeitpunkt zu entrichten, in welchem
sie das Produkt in den Verkehr sehen, und betrügt bei Spiritus
1,2 Lei pro Hektolitergrad, bei Likören 6 Lei, bei Bier 1,6 Lei und
bei Wein 2 Lei pro Hektoliter./Sie brachte 1914/15 19,2 Millionen
Lei ein.
Die Zuckersteuer wird von dem eingeführten oder im Lande
erzeugten Zucker eingehoben, beträgt 30Bani pro i<2 und ist bei der
Einfuhr, beziehungsweise beim Eintritte in den Verkehr zu bezahlen;
bei der Ausfuhr wird sie rückvergütet. Die Zuckercrzeuger sind ver
pflichtet, die vorgeschriebenen Register zu führen und den Organen
der Finanzverwaltung auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Der
Ertrag der Zuckersteller stellte sich auf rund 10,7 Millionen Lei.
Die Petroleumsteuer beträgt 7 Lei für den Meterzentner
aller Petroleumderivate, wie destilliertes und raffiniertes Leuchtöl,
Schmieröl von einer bei 16° 0,920 nicht überschreitenden Dichte
und Benzin und wird bei der Einfuhr, beziehungsweise im Inlands
bei dem Eintritt in den Verkehr, eingehoben. Das ausgeführte
Petroleum ist steuerfrei. Die Petroleumerzeuger sind verpflichtet, alle
vorgeschriebenen Kontrollmetzapparate im Stande zu erhalten und
unterliegen der gefällsamtlichen Kontrolle sowohl bei der Erzeugung,
als auch beim Verkehr. Die Petroleumsteuer brachte im Jahre
1914/16 rund 4,6 Millionen Lei ein.
Die Zollgebühren treffen den Warenverkehr mit dem Aus
lande, beruhen auf dem jeweilig in Geltung stehenden Zolltarif und
den Bestimmungen der Handelsverträge, richten sich nach der Art,