Full text : Inflation und Geldentwertung

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Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

und  einen  Restbetrag  von  23,9  Milliarden  Mark  bei  der  8.  Anleihe
trotz  des  je  erreichten  größten  Ergebnisses  von  15  Milharden  Mark
Zeichnungen.  Nach  der  9.  Anleihe,  die  die  konsolidierten  Schulden
auf  den  an  sich  ungeheuren  Nennbetrag  von  fast  100  Milliarden  Mark
brachte,  waren  noch  etwa  40  Milharden  Mark  Reichsschatzanweisungen ­
  im  Umlauf,  die  auf  eine  Konsolidierung  warteten.  Es  unterliegt ­
  keinem  Zweifel:  das  Reich  hat  von  Anleihe  zu  Anleihe  einen
immer  geringer  werdenden  Anteil  an  der  während  des  Krieges  entstandenen, ­
  durch  die  Reichszahlungen  ermöglichten  Kaufkraft
auf  die  Anleihen  wieder  zurückerhalten.  Darauf  ist  zurückzukommen. ­

5.  Bevor  die  Frage  geprüft  wird,  wo  denn  diese  den  Anleihen
vorenthaltene  Kaufkraft  verbheben  ist,  ist  als  entscheidend  für
die  Frage  nach  dem  Verhältnis  von  Kriegsanleihe  und  Inflation
hervorzuheben,  daß  die  tatsächlich  erfolgte  Übertragung  der  Kaufkraft ­
  auf  das  Reich,  ihre  Umwandlung  in  eine  Kapitalanlage,  in
einen  Rentenbezug,  in  Wirklichkeit  durchaus  keine  absolute
Sicherheit  dafür  bot,  daß  die  Kaufkraft  nun  auch  endgültig  dem
Gütermarkt  entzogen  war,  auch  ganz  abgesehen  davon,  daß
—  wie  noch  auszuführen  sein  wird  —  das  Reich  diese  zurückerhaltene ­
  Kaufkraft  von  neuem  ausgegeben  hat.  Im  Frieden  •—  das
wurde  schon  oben  betont  —  bedeutete  die  Verwendung  von  Geldkapitalien ­
  zum  Erwerb  von  Wertpapieren,  die  Anlegung  von  Ersparnissen ­
  in  Anleihen,  einen  Verzicht  auf  anderweitige  Geltendmachung ­
  der  in  dem  Geldkapital  ruhenden  Kaufkraft  durch  den
Besitzer,  eine  Übertragung  dieser  Kaufkraft  auf  den  Anleiheschuldner, ­
  der  sie  seinerseits  der  von  ihm  gewollten  Verwendung  zuführte
und  dadurch  auf  die  Preise  einwirkte.  Der  ursprüngliche  Besitzer
konnte  seine  alte  Kaufkraft  nur  dadurch  zurückrufen,  daß  er  das
Anleihestück  zum  Verkauf  stellte,  einen  Käufer  suchte,  der  seine
Kaufkraft  in  Anleihe,  in  Kapital  verwandeln  wollte.  War  ein  solcher ­
  nicht  vorhanden,  dann  war  die  Anleihe  unverkäuflich.  Der
Besitzer  der  Anleihe  konnte  sich  zwar  durch  Lombardierung
der  Wertpapiere  flüssiges  Geldkapital  beschaffen.  Jedoch  auch
hierbei  handelte  es  sich  vom  Standpunkt  der  gesamten  Volkswirtschaft ­
  nur  um  eine  Übertragung  vorhandener  Kaufkraft  in  andere
Hände,  wenn  nicht  gleichzeitig  neue  Noten  verausgabt  oder  neue
Buchkredite  geschaffen  werden  mußten.  Nur  innerhalb  eines  gewissen ­
  Spielraumes,  der  von  der  Kreditverfassung  und  dem  Stande
            
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