Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung, 469
kräften in einem oder mehreren größeren Räumen, wobei es dem Büro-
vorsteher, wie in Privatbetrieben, möglich sein muß, den ganzen
Arbeitsraum zu überschauen,
Man kann hier an der großen Verwaltungsreform nicht
ganz vorbeigehen, die in Preußen seit mehr als 20 Jahren gefordert
wurde und jetzt endlich einer teilweisen Verwirklichung entgegen-
geführt werden soll, Eine Verwaltung arbeitet nicht schon dann gut,
wenn die einzelnen Behörden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
arbeiten; die Behörden müssen auch die richtige Stellung inerhalb des
Behördenorganismus haben. In der allgemeinen Verwaltung Preußens
stehen zwischen Lokalinstanz (Landrat, Stadtkreis) und der Zentral-
instanz (den Ministerien) zwei Mittelbehörden: der Regierungspräsi-
dent und der Oberpräsident, Welcher von ihnen soll weichen? Denn
einer ist zuviel, besonders wenn man bedenkt, daß auf manchen Ge-
bieten, z. B. dem sozialpolitischen, das Reich immer mehr Teilnahme
an der Verwaltung als Zentralinstanz beansprucht, nicht selten in
innerem Widerspruch zu Artikel 15 der Reichsverfassung. Die preu-
ßische Staatsregierung hat sich für die Aufgabe der Regierungspräsi-
denten entschieden und will zu diesem Zwecke zunächst zu dem frü-
heren Zustande zurückkehren, der den Oberpräsidenten mit dem am
Sitze des Oberpräsidiums vorhandenen Regierungspräsidenten in einer
Person vereinigte, Dadurch werden zunächst elf Regierungspräsidenten
frei. Die Beamten dieser Regierungspräsidenten sollen aber nicht auf
das Oberpräsidium übergehen, die Oberpräsidien werden vielmehr
durchweg verkleinert und in ihren Aufgaben beschränkt, während
an dem Beamtenapparat der Regierungspräsidenten zunächst nichts
Wesentliches geändert werden soll. Es wird abzuwarten sein, wie auf
diesem Wege die allmähliche Aufsaugung der Regierungen durch die
Oberpräsidien möglich gemacht werden kann,
Noch wichtiger ist für eine wirtschaftliche Gestaltung der öffent-
lichen Verwaltung die Stellung der Länder zudem Reich.
Nach dem Umsturz schwollen die Reichsministerien außerordentlich an.
Alle wichtigen Aufgaben sollten auf sie übergehen, und der deutsche
Einheitsstaat schien der Verwirklichung nahe, Doch die Weimarer
Verfassung erreichte dieses ihrem Verfasser vorschwebende Ziel nicht.
Deutschland wurde kein Einheitsstaat, blieb aber auch kein Bundes-
staat — ein halber Zustand, der naturgemäß zu Reibungen führte, Es
setzte deshalb unter der Führung Süddeutschlands, besonders Bayerns,
schon bald eine rückläufige Bewegung ein, die ihren Abschluß noch
nicht erreicht hat. Den Stein des Anstoßes bildete vor allem die Erz-
bergersche Steuerreform, die durch die Schliebenschen neuen Steuer-
gesetze ersetzt ist. Letztere stellen ein gewaltiges Gesetzgebungswerk