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nachgeordneten Dienststellen und Heer und Marine sowie die Abwicklungsstellen der Kriegs-
schäden sind reine Reichsangelegenheiten. Auf das Reich entfallen fernerhin nahezu 70 vH
der Personalkräfte der Finanz-, Steuer- und Schuldenverwaltung; hierin kommt der Aufbau
der Finanzverwaltung im Reich zum Ausdruck. Von besonderem Interesse ist die Auf-
gabenverteilung zwischen Ländern und Gemeinden, die hier allerdings nur für alle Länder
insgesamt gegeben ist. Die Rechtspflege ist eine rein staatliche Angelegenheit, anderer-
seits werden Beamte und Angestellte bei den Anstalten und Einrichtungen verschiedener
Art (Feuerlöschwesen, Straßenreinigung, Kanalisation, Friedhöfe, Schlachthäuser u. dgl.)
nur von den Gemeinden nachgewiesen, da diese der gemeindlichen Selbstverwaltung
unterstehen. Überwiegend Aufgabe der Länder sind die Polizei, die Pflege von Kunst und Wissen-
schaft und die Förderung der Wirtschaft. Die Gemeinden betätigen sich vornehmlich im
Wohlfahrts-, Gesundheits- und Wohnungswesen (85,9 vH) und den Einrichtungen auf diesen
Gebieten (82,3 vH), sodann im Verkehrswesen, das auch das gemeindliche Bauwesen umfaßt,
Die Nachweisung von 63,8 vH der Volks-, Fortbildungs- und Mittelschulpersonalkräfte bei
den Gemeinden ist wiederum auf die oben erwähnte Aufführung der Volksschullehrer ein-
zelner Länder, vor allem Preußens, bei den Gemeinden zurückzuführen.
Die Verwaltungszweige, in denen vor allen anderen die Autorität des Staates zum Ausdruck
zommt, sind besonders stark mit Beamten besetzt. Dasselbe ist der Fall bei den entsprechenden
Verwaltungszweigen der Gemeinden. Als Beispiele hierfür sind Polizei und Schulwesen zu
nennen. In anderen Verwaltungszweigen, wie im Wohlfahrts-, Gesundheits- und Wohnungs-
wesen sowie in der allgemeinen Verwaltung sind die Angestellten stark vertreten, wie folgende
Übersicht zeigt:
Polizei
Schulwesen
Wohlfahrts-,
Gesundheits-
ınd Wohnungs-
wesen
Allgemeine
Verwaltung
Zebietskörperschaft
Beamte ! Angest. ' Beamte |! Angest.
Beamte ! Angest.
Beamte | Angest.
Reich .....,
98,6
72,4
27,6
58,9 | 41,1
Länder (ohne Hansestädte)
98.6
14
59 1
0.9
74.9
28,1
65,9 | 34,1
jemeinden (Gemeindever- ı
verbände)..............}
Hansestädte...........24 | 95,3 | 47 | 880 |
2.6
51,3
63,0 37,0
|
66,7 | 58.2 | 41,8
no | 333
Auch in dieser Übersicht zeigt sich die stärkere Einstellung von Angestellten in den Ge-
meinden, insbesondere aber in den Verwaltungen der Hansestädte. Der Anteil der Ange-
stellten am Personalstand der entsprechenden Verwaltungszweige des Reiches und der Länder
ist, abgesehen von der allgemeinen Verwaltung, weitaus geringer.
Nebenberuflich und ehrenamtlich tätige Personen sind insbesondere beim Schulwesen und
beim Wohlfahrts-. Gesundheits- und Wohnungswesen nachgewlesen.