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während der Kontinentalsperre eine gewisse Bedeutung zukommen
sollte. Beispielsweise versorgten sich 1796—97 Hamburgische
Zuckersiedereien durch amerikanische Schiffe mit dem unentbehrlichen
Rohstoff aus Manila.
Aus dem Gesagten erhellt wohl zur Genüge, welcher Richtschnur
die hansestädtische Politik inmitten der europäischen Kriegswirren
allein folgen konnte. Die Handelsbeziehungen mit Frankreich
blieben bedeutend genug, um eine Fortdauer des freundschaftlichen
Verhältnisses, wie es zur Zeit der Monarchie bestanden
hatte, auch unter der Republik wünschenswert zu machen. Aber
eine einseitige Parteinahme für diese verbot schon die Rücksicht
auf den so rasch emporblühenden Verkehr mit dem Hauptgegner
Frankreichs, mit England. Mit anderen Worten, strikteste NeutralitätNeutralität
zur Aufrechterhaltung des Seehandels nach
allen Seiten, mußte das A und O der hansestädtischen Politik
bilden, übrigens ein Leitstern, dem die Städte seit den Zeiten des
Untergangs althansischer Seemacht, seit dem nordischen Dreikronenkriege
1563—70, in allen kriegerischen Verwicklungen, die sie berührt
hatten, gefolgt waren.
Freilich stießen die Neutralitätswünsche der Hansestädte diesmal
auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Dem Handelstraktate der
Städte mit Frankreich von 1716 war ein Separatartikel angehängt,
in dem Frankreich unter der Bedingung der Gegenseitigkeit den
Hansestädten auch während eines Krieges mit dem Reiche freien
Verkehr zugestand, und dieser Artikel war auch in die Verträge
von 1769 und 1789 übergegangen. In der Tat hatte der Kaiser
während der früheren Reichskriege nicht auf „Affigierung der
Avocatorien", die den Handel mit dem Reichsfeinde verboten,
bestanden und den Verkehr stillschweigend geduldet. Es war
also verständlich, wenn die Städte auch 1792 beim Ausbruch
des Krieges die Beibehaltung der für sie so vorteilhaften milden
Praxis erhofften. Keineswegs wollten sie dem Kaiser verweigern,
was des Kaisers war. Pietät und schuldiger Respekt gegen das
altehrwürdige, für sie freilich, ach, so nutzlose Corpus des Heiligen
Römischen Reichs gingen weit genug, um die Stellung der gewünschten
Truppenkontingente nicht zu verweigern. Aber damit
meinte man auch seine Pflicht erfüllt zu haben. Der Kaiser sollte
gewissermaßen nur das eine, auf die militärische und finanzielle