Full text : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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während  der  Kontinentalsperre  eine  gewisse  Bedeutung  zukommen
sollte.  Beispielsweise  versorgten  sich  1796—97  Hamburgische
Zuckersiedereien  durch  amerikanische  Schiffe  mit  dem  unentbehrlichen ­
  Rohstoff  aus  Manila.
Aus  dem  Gesagten  erhellt  wohl  zur  Genüge,  welcher  Richtschnur ­
  die  hansestädtische  Politik  inmitten  der  europäischen  Kriegswirren ­
  allein  folgen  konnte.  Die  Handelsbeziehungen  mit  Frankreich ­
  blieben  bedeutend  genug,  um  eine  Fortdauer  des  freundschaftlichen ­
  Verhältnisses,  wie  es  zur  Zeit  der  Monarchie  bestanden
hatte,  auch  unter  der  Republik  wünschenswert  zu  machen.  Aber
eine  einseitige  Parteinahme  für  diese  verbot  schon  die  Rücksicht
auf  den  so  rasch  emporblühenden  Verkehr  mit  dem  Hauptgegner
Frankreichs,  mit  England.  Mit  anderen  Worten,  strikteste  NeutralitätNeutralität ­
  zur  Aufrechterhaltung  des  Seehandels  nach
allen  Seiten,  mußte  das  A  und  O  der  hansestädtischen  Politik
bilden,  übrigens  ein  Leitstern,  dem  die  Städte  seit  den  Zeiten  des
Untergangs  althansischer  Seemacht,  seit  dem  nordischen  Dreikronenkriege ­
  1563—70,  in  allen  kriegerischen  Verwicklungen,  die  sie  berührt ­
  hatten,  gefolgt  waren.
Freilich  stießen  die  Neutralitätswünsche  der  Hansestädte  diesmal
auf  nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten.  Dem  Handelstraktate  der
Städte  mit  Frankreich  von  1716  war  ein  Separatartikel  angehängt,
in  dem  Frankreich  unter  der  Bedingung  der  Gegenseitigkeit  den
Hansestädten  auch  während  eines  Krieges  mit  dem  Reiche  freien
Verkehr  zugestand,  und  dieser  Artikel  war  auch  in  die  Verträge
von  1769  und  1789  übergegangen.  In  der  Tat  hatte  der  Kaiser
während  der  früheren  Reichskriege  nicht  auf  „Affigierung  der
Avocatorien",  die  den  Handel  mit  dem  Reichsfeinde  verboten,
bestanden  und  den  Verkehr  stillschweigend  geduldet.  Es  war
also  verständlich,  wenn  die  Städte  auch  1792  beim  Ausbruch
des  Krieges  die  Beibehaltung  der  für  sie  so  vorteilhaften  milden
Praxis  erhofften.  Keineswegs  wollten  sie  dem  Kaiser  verweigern,
was  des  Kaisers  war.  Pietät  und  schuldiger  Respekt  gegen  das
altehrwürdige,  für  sie  freilich,  ach,  so  nutzlose  Corpus  des  Heiligen
Römischen  Reichs  gingen  weit  genug,  um  die  Stellung  der  gewünschten ­
  Truppenkontingente  nicht  zu  verweigern.  Aber  damit
meinte  man  auch  seine  Pflicht  erfüllt  zu  haben.  Der  Kaiser  sollte
gewissermaßen  nur  das  eine,  auf  die  militärische  und  finanzielle
            
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