Full text : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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M.
Tie  Kontinentalsperre.

Drei  Wege  hatte  Napoleon  im  Jahre  1798  dem  Direktorium
Mr  Bezwingung  Englands  angegeben:
1.  Die  Eroberung  Ägyptens,  die  Bedrohung  Indiens  und
damit  der  ergiebigsten  Quelle  des  britischen  Reichtums
2.  Die  Landung  in  England  selbst
3.  Die  Absperrung  des  europäischen  Kontinents  gegen  Englands
Handel  und  Schiffahrt,  die  unweigerlich  zur  Aushungerung  und
Verarmung  des  Landes  führen  müsse.
Alle  drei  Wege  sind  betreten  worden.  Das  erste  Unternehmen
scheiterte  endgültig  am  Tage  von  Abukir,  das  zweite  ani  Tage
von  Trafalgar;  zu  dem  dritten  schien  der  Sieg  von  Jena  die
Bahn  zu  öffnen.  Wenige  Wochen  nach  dem  Einzug  des  Imperators
in  Berlin,  am  21.  November  1806  erschien  das  Berliner  Dekret,
die  Proklamation  der  K  o  n  t  i  n  e  n  t  a  l  s  p  e  r  r  e.  Der  Erlaß  schildert
zunächst  das  allen  Grundsätzen  des  Völkerrechts  hohnsprechende
Verfahren  der  englischen  Seerechtspraxis:  Die  Gefangensetzung
friedlicher,  auf  See  ihrem  Erwerbe  nachgehender  Untertanen  des
feindlichen  Landes,  die  Wegnahme  feindlichen  Privateigentums
zur  See,  die  nur  auf  dem  Papier  stehende,  nicht  effektive  Blockade
vicht  nur  einzelner  Seeplätze,  sondern  ganzer  Küsten  und  Reiche,
die  Absicht  den  gesamten  Handel-  und  Gewerbefleiß  des  Kontinents
Monopolisieren.  Die  Pflicht  der  Selbsterhaltung  gebiete,  England
vlit  den  gleichen  Waffen  zu  bekämpfen.  Dementsprechend  wurde  verfügt:
1.  Die  Britischen  Inseln  werden  für  blockiert  erklärt
2.  Aller  Brief-  und  Postverkehr  mit  England,  ja  sogar  die
Absendung  eines  Briefes  in  englischer  Sprache  ist  verboten
3.  Jeder  erreichbare  englische  Staatsangehörige  wird  Kriegsgefangener ­

Pfingstbl.  d.  H.  Geschichtsv.  IX.  ISI3.

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