Full text : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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Vizekonsuls  Nicholas  rechtzeitig  nach  Glückstadt  beordert  worden,
so  daß  sie  den  Franzosen  entgingen;  dafür  wurden  auf  Elbe  und
Weser  auch  neutrale,  schwedische,  russische,  preußische  Schiffe  mit
Embargo  belegt.  In  den  ersten  Tagen  herrschte  große  Verwirrung,
zumal  die  sich  überstürzenden  französischen  Mandate  vielfach  unklar
und  widerspruchsvoll  waren.  Bereits  am  21.  November  hatte
eine  Bekanntmachung  des  Senats  die  Beschlagnahme  englischen
Gutes,  sowie  die  schriftliche  Deklaration  aller  Gelder  und  Waren,
verfügt,  die  aus  englischen  Manufakturen  herrührten.  Alan  hatte
aber  anzugeben  vergessen,  von  welchem  Datum  ab  der  Gewinn
aus  dem  englischen  Wareuhandel  zu  berechnen  sei,  auch  war  zunächst
von  einer  Beschlagnahme  der  Kolonialwaren  nicht  die  Rede.  Die
harten  Strafandrohungen  schüchterten  viele  derartig  ein,  daß  sie
in  übergroßer  Ängstlichkeit  auch  Kolonialprodukte  neutralen  Ursprungs ­
  deklarierten,  andere  wieder  suchten  den  Umfang  ihrer
Depots  zu  verschweigen.  Mit  Eifer  bemühte  sich  die  verstärkte
Kommerzdeputation,  die  seit  Ende  November  ständig  tagte,  Ordnung
in  das  Chaos  zu  bringen.  Endlich  trat  etwas  größere  Beruhigung
ein,  die  Kaufmannschaft  atmete  auf,  als  die  angedrohte  Versiegelung
der  Hamburger  Bank  aufgeschoben  wurde  und  der  Gesandte  bef'
Kommerzdeputation  die  beruhigende  Versicherung  gab,  der  Kaise^
sei  willens,  die  Bank  (in  der  damals  90  Millionen  Mark  Banko^
lagerten)  „als  Heiligtum  zu  betrachten".
Eins  der  Hauptobjekte  der  französischen  Konfiskationsmaßregeln
war  der  englische  „Court",  die  seit  den  Tagen  der  Königin
Elisabeth  in  Hamburg  bestehende  Faktorei  der  Merchant  Adventurers.
Die  meisten  Engländer  waren  rechtzeitig  geflohen,  nur  sechs  verheiratete ­
  Courtmitglieder  hatten  es  vorgezogen  in  Hamburg  zu
zu  bleiben,  teils  weil  sie  ihrer  Familie  wegen  nicht  so  schnell  fortkonnte», ­
  teils  um  das  Eigentum  des  Courts  zu  überwachen.  Unmittelbar ­
  nach  dem  Einmarsch  der  Franzosen  wurde  an  letzteres
die  Siegel  gelegt,  die  sechs  Zurückgebliebenen  erklärte  Mortier  für
Kriegsgefangene  und  ließ  ihnen  eröffnen,  daß  man  sie  deninächst
nach  Verdun  transportieren  werde.  Doch  gelang  es,  zum  Teil
durch  Bestechung  Bourriennes,  einen  Aufschub  und  weitere  Konzessionen ­
  zu  bewirken,  sodaß  die  Courtmitglieder  bald  über  ihr
persönliches  Schicksal  beruhigt  sein  durften.  Auch  finanziell
widerfuhr  ihnen  ganz  unverdientes  Glück.  Das  Warenlager  des
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