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hansestädtische Schiffe Gebrauch gemacht; bis Ende 1810 gingen
nur 33 Schiffe mit insgesamt etwa 7400 Tonnen und einer
Ladung im Werte von rund 5 Millionen Franks aus Hamburg,
Bremen und Lübeck in See, die an Lizenzgebühr etwa 445 000 Franks
zahlten. Dagegen entsandte Danzig allein 1810 die dreifache
Zahl von Schiffen mit Lizenzen, hauptsächlich mit Getreide nach
England. Auf den britischen Inseln herrschte in den Jahren
1809, 1811/12 Mißwachs und Teuerung. Nach Rose hat Na
poleon damals durch die Zulassung der Getreideausfuhr aus den
baltischen Häfen England vor der Hungersnot errettet. War er
wirklich so kurzsichtig? Es verdient doch bemerkt zu werden, daß
er sein Ziel, den englischen Barvorrat zu erschöpfen, fast erreicht
hat. Im Jahre 1815 belief sich die Goldreserve der Bank von
England nur mehr auf 2 Millionen Pfund.
Durch die Erlasse von Trianon vom 5. August 1810 glaubte
Napoleon den Schmuggel wirksam bekämpfen zu können. Der
eine Erlaß führte für Frankreich und seine Vasallenstaaten einen
neuen Zolltarif mit außerordentlich hohen Zollsätzen auf koloniale
Genußmittel und Rohstoffe ein, Sätzen, die den Warenwert oft
weit überstiegen. Der andere Erlaß bestimmte, daß bereits ein
geführte oder bis zu einem bestimmten Termin deklarierte Kolonial
waren erlaubter Herkunft gegen Erlegung eines Nachzolls von
50°'o des Wertes frei gehandelt werden dürften. Als erlaubte
Kolonialwaren galten alle, die von guten Prisen stammten, oder
gegen Lizenz und unter neutraler Flagge eingeführt waren. Bri
tische Kolonialwaren und vor allem Manufakturen blieben nach
wie vor verboten; doch sollten die Zollbeamten bei der Prüfung
der Herkunft der Waren nicht gar zu streng verfahren. Der
nachträgliche Zoll war auf 50% festgesetzt, weil nach Napoleons
Informationen soviel der durchschnittliche Gewinn beim Schmuggel
handel betrug. Der Kampf wendete sich also gewissermaßen von
den Schmugglern ab und gegen die ehrbare Kaufmannschaft.
Früher hatte eine Ware, wenn sie einmal durchgeschmuggelt war,
frei zirkulieren können. Dadurch, daß jetzt alle in den Magazinen
der Kaufleute befindlichen Kolonialwaren, sie mochten geschmuggelt
sein oder nicht, nachverzollt werden mußten, hoffte man den
Schleichhandel unrentabel zu machen. Bereits im Juli 1810
waren auf diese Weise die in Holland lagernoen Kolonial-