Full text: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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hansestädtische Schiffe Gebrauch gemacht; bis Ende 1810 gingen 
nur 33 Schiffe mit insgesamt etwa 7400 Tonnen und einer 
Ladung im Werte von rund 5 Millionen Franks aus Hamburg, 
Bremen und Lübeck in See, die an Lizenzgebühr etwa 445 000 Franks 
zahlten. Dagegen entsandte Danzig allein 1810 die dreifache 
Zahl von Schiffen mit Lizenzen, hauptsächlich mit Getreide nach 
England. Auf den britischen Inseln herrschte in den Jahren 
1809, 1811/12 Mißwachs und Teuerung. Nach Rose hat Na 
poleon damals durch die Zulassung der Getreideausfuhr aus den 
baltischen Häfen England vor der Hungersnot errettet. War er 
wirklich so kurzsichtig? Es verdient doch bemerkt zu werden, daß 
er sein Ziel, den englischen Barvorrat zu erschöpfen, fast erreicht 
hat. Im Jahre 1815 belief sich die Goldreserve der Bank von 
England nur mehr auf 2 Millionen Pfund. 
Durch die Erlasse von Trianon vom 5. August 1810 glaubte 
Napoleon den Schmuggel wirksam bekämpfen zu können. Der 
eine Erlaß führte für Frankreich und seine Vasallenstaaten einen 
neuen Zolltarif mit außerordentlich hohen Zollsätzen auf koloniale 
Genußmittel und Rohstoffe ein, Sätzen, die den Warenwert oft 
weit überstiegen. Der andere Erlaß bestimmte, daß bereits ein 
geführte oder bis zu einem bestimmten Termin deklarierte Kolonial 
waren erlaubter Herkunft gegen Erlegung eines Nachzolls von 
50°'o des Wertes frei gehandelt werden dürften. Als erlaubte 
Kolonialwaren galten alle, die von guten Prisen stammten, oder 
gegen Lizenz und unter neutraler Flagge eingeführt waren. Bri 
tische Kolonialwaren und vor allem Manufakturen blieben nach 
wie vor verboten; doch sollten die Zollbeamten bei der Prüfung 
der Herkunft der Waren nicht gar zu streng verfahren. Der 
nachträgliche Zoll war auf 50% festgesetzt, weil nach Napoleons 
Informationen soviel der durchschnittliche Gewinn beim Schmuggel 
handel betrug. Der Kampf wendete sich also gewissermaßen von 
den Schmugglern ab und gegen die ehrbare Kaufmannschaft. 
Früher hatte eine Ware, wenn sie einmal durchgeschmuggelt war, 
frei zirkulieren können. Dadurch, daß jetzt alle in den Magazinen 
der Kaufleute befindlichen Kolonialwaren, sie mochten geschmuggelt 
sein oder nicht, nachverzollt werden mußten, hoffte man den 
Schleichhandel unrentabel zu machen. Bereits im Juli 1810 
waren auf diese Weise die in Holland lagernoen Kolonial-
	        
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