Full text : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

—  (30  —
die  Zeit  vor,  sondern  nach  dem  Kriege,  llnb  so  wenig  das  Wort
auf  das  Wesen  und  die  Stellung  der  Hansestädte  im  ganzen  zutraf, ­
  so  muß  man  doch  sagen,  daß  der  Vorwurf  jedenfalls  um
1820  mit  einem  weit  größeren  Schein  des  Rechts  erhoben  werden
konnte,  als  etwa  um  1800  oder  gar  um  1780.  Daß  aber  Hamburg ­
  und  Bremen  dem  Binnenländer  nach  der  napoleonischen
Epoche  noch  mehr  als  bloße  Eingangspforten  des  englischen  Handels
erscheinen  konnten,  als  vor  derselben,  ist  lediglich  eine  Folge  der
Kontinentalsperre.
Von  einer  materiellen  Förderung  der  Hansestädte  durch  die
napoleonische  Wirtschaftspolitik  darf  man  also  gewiß  nicht  reden.
Aber  wie  das  Unglück  im  Leben  des  einzelnen  zum  Segen  ausschlagen
  kann,  so  übt  es  auch  seine  läuternde  Wirkung  im  Leben
der  Völker.  Ein  Gutes  hatten  die  bitteren  Erfahrungen  der
Kontinentalsperre  und  der  Franzosenherrschaft  jedenfalls  gehabt.
Jene  faulen  Träume  von  unbedingter  Neutralität  waren  als
Chimären  erkannt.  Man  begann  in  den  Hansestädten  einzusehen,
daß  das  Heil  schließlich  doch  besser  im  Schutz  eines  größeren
Ganzen,  als  im  Vertrauen  auf  ein  vermeintliches  gemein  europäisches ­
  Interesse  am  neutralen  hanseatischen  Handel  zu  suchen
sei.  Es  genüge,  um  den  ganzen  Unterschied  in  der  inneren  Haltung
der  Hansestädte  zum  deutschen  Vaterlande  vor  und  nach  der  Kontinentalsperre ­
  zu  ermessen,  zwei  Äußerungen  gegenüberzustellen,  die
beide  unter  dem  Einfluß  Johann  Smidts,  des  Bremer  Senators,
zutage  getreten  sind.  Ein  Ungenannter  schrieb  1802  in  dem  von
Smidt  herausgegebenen  „Hanseatischen  Magazin"  u.  a.:  „Ihr
(der  Hansestädte)  Flor,  und  zum  Teil  ihrer  Existenz,  stützt  sich
auf  das  Wohlwollen  aller  Nationen",  und  weiter:  „Ist  aber
die  Handlungs-Freiheit  und  dadurch  auch  die  Selbständigkeit  der
Handlungsstädte  allen  Mächten  wichtig  genug,  und  ein  einzelner
Schutz  bedenklich;  könnte  selbst  für  wichtige  allgemeine  politische
Verwicklungen  und  ausgebreitete  Kriege  der  Reichsschutz  einmal
zu  unwürksam,  oder  gar  einmal,  nach  einer  Europäischen
Staats-Revolution,  aufgelöst  erscheinen,  so  läßt  sich  ja  unfehlbar
das  allgemeine  Handlungsinteresse  aller  Nationen  nicht  sicherer,
als  durch  ihre  allgemeine  Vereinigung  erreichen,  um  die  Selbständigkeit ­
  dieser  Städte,  und  also  auch  der  Hansestädte  insonderheit, ­
  und  ihre  ungestörte  Handlung  im  Kriege  und  Frieden  zu
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.