Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

  
  
    
Fr. 1415, nach dem Gesetz Fr. 1772; für ein Vermögen von 
Fr. 500,000 (Ertrag Fr. 20,000) nach dem Entwurf Fr. 4438, nach 
dem Gesetz Fr. 4692; für ein Vermögen von Fr. 1,000,000 (Er- 
trag Fr. 40,000) nach dem Entwurf Fr. 9440, nach dem Gesetz 
Fr. 9692, 
Diese Beispiele zeigen, dass für weitaus die grösste Zahl der 
Steuerklassen die Steuerbelastung nach dem Entwurfe grösser wäre 
als. nach dem Gesetze, 
Dabei wurde vorausgesetzt, dass man für die Gemeinde- 
steuern mit drei Einheiten auskomme. Das trifft aber nur für die 
Städte Zürich und Winterthur zu, die jetzt schon verhältnismässig 
am besten versteuern. Die Landgemeinden müssten nach 
der Ansicht der Kommission ungefähr ebensoviele Einheiten er- 
heben als jetzt %%o. Da würde sich dann das Bild ganz bedeutend 
verändern. Allerdings halten wir die Ansicht der Kommission 
nicht für ganz zutreffend. Unseres Erachtens würden die Land- 
gemeinden wenigstens zum Teil mit weniger Einheiten als jetzt °/0o 
auskommen, weil das Zusammentreffen von Einkommen aus Arbeit 
und Vermögen in einer Hand und das schärfere Einschätzungs- 
verfahren höhere Steuererträge zu liefern imstande wären. 
Bei der bisherigen vergleichenden Darstellung der Steuer- 
belastung wurde weiter vorausgesetzt, dass das Einkommen aus 
Erwerb und Vermögensertrag unter der Herrschaft des Entwurfs 
nicht besser eingeschätzt werde, als unter dem geltenden Gesetze. 
Fällt diese Voraussetzung weg, so ergibt sich auf den ersten Blick, 
dass bei der angestrebten bessern Einschätzung die Steuerbelastung 
nach dem Entwurfe für sämtliche Steuerpflichtige unverhältnis- 
mässig stark ansteigen würde. Einige Beispiele für die Stadt 
Zürich werden dies verdeutlichen.*) 
1. Das Erwerbseinkommen eines Arbeiters ist auf Fr. 1000 
eingeschätzt worden, er bezahlt gegenwärtig Fr. 8 Steuer; die 
obligatorische Selbstdeklaration zeigt, dass sein Erwerb Fr. 2000 
beträgt; seine Steuer stellt sich nach dem Entwurf auf Fr. 52. 
2. Ein Commis ist mit Fr. 2000 Erwerb eingeschätzt und 
bezahlt Fr. 36 Steuer; er gibt sein Einkommen auf Fr. 3000 an 
und muss nach dem Entwurf Fr. 111 bezahlen. 
*) Die Mannssteuer ist bei allen unsern Beispielen nicht berücksichtigt; 
sie würde sich annähernd gleich bleiben. 
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.