Full text : Steuerreform im Kanton Zürich

   
   

 

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3. Ein Prokurist ist mit Fr. 5000 Erwerb eingeschätzt und
bezahlt Fr. 222 Steuer; er schätzt sich selbst mit Fr. 8000 Erwerb
 und Fr. 50,000 Vermögen (Fr. 2000 Ertrag) ein und bezahlt
in Zukunft Fr. 1074.

4. Ein Metzger ist mit Fr. 8000 Erwerb und Fr. 200,000
Vermögen eingeschätzt, seine Steuer beträgt Fr. 2282. Die obligatorische
 Selbsttaxation veranlasst ihn, seinen Erwerb auf Fr. 20,000
und seinen Vermögensertrag ebenfalls auf Fr. 20,000 (Fr. 500,000
Vermögen) anzugeben ; damit steigt seine Steuer auf Fr. 7450.

Der Entwurf leidet an dem Kapitalfehler, dass er allzu
ängstlich an dem Bestehenden klebt. Dieser Fehler hatte in Bezug
auf den Steuerfuss nach zwei Richtungen einen schlimmen Einfluss.
Die erste Folge war die, dass für die progressive Einkommenssteuer
 der Steuerfuss von unten bis oben zu hoch bemessen
 wurde. Wohl stellte der Gesetzgeber ein besseres Einsteuerungsverfahren
 und rigorose Strafen gegen die Defraudation auf,
unter gleichzeitiger Amnestieerteilung für früher begangene Sünden.
Allein es fehlte ihm das Vertrauen zu der Wirkung dieser Massregeln;
 er vermochte nicht zu hoffen, dass diese beiden in Verbindung
 mit der notwendigen dritten Massregel, der Herabsetzung
 des Steuerfusses, dann auch die Steuerpflichtigen veranlassen
 würden, richtige Angaben über ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse
 zu machen. Und so blieb er — in seine
eigene Arbeit Zweifel setzend — auf halbem Wege stehen.
Und die zweite Folge war die, dass man den als richtig erkannten
 Schritt, die progressive Einkommenssteuer zur Hauptsteuer
 zu machen, nur formell getan hat, in Wirklichkeit aber die
proportionale Vermögensbesitzsteuer unter dem neuen Namen
Zuschlagssteuer als Hauptsteuer beibehielt. Das ist der Grund,
dass für grössere Vermögen gerade wie nach dem bisherigen Gesetz
 in den Städten Zürich und Winterthur über ein Viertel, in
der Mehrzahl der Landgemeinden über ein Drittel des Vermögensertrages
 für Staats- und Gemeindesteuern abzuliefern wäre.
Es ist einleuchtend, dass mit solchen Mitteln keine Steuerreform
 erzielt werden kann. Das Uebel würde im Gegenteil noch
grösser werden.

     
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
   
 
 
 
 
  
 
            
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