Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

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damit bei geringem oder gar keinem Reingewinn die Gewerbesteuer 
wenigstens so viel abtrage als die Ergänzungssteuer; nach oben, 
damit die stark progressiv wirkende Steuer nicht ins Ungemessene 
anwachse. 
Ueber die Art der Progression gibt die nachfolgende Tabelle 
Aufschluss. -Es ist angenommen, das einbezahlte Kapital der Aktien- 
gesellschaft sei 10 Millionen Franken. 
Der Reingewinn beträgt: Die Gewerbesteuer ergibt: 
Prozente Prozente Prozente 
des Aktienkapitals. des Reingewinns des Aktienkapitals 
0—3 2, 0,075 7,500 
0,100 10,000 
0,125 12,500 
0,180 18,000 
0,245 24,500 
0,320 32,000 
0,405 40,500 
0,500 50,000 
0,605 60,500 
0,720 72,000 
13 5 0,845 84,500 
14 0,980 98,000 
15 | 1,125 112,500 
20 ] 1,500 150,000 
30 nt 2,250 225,009 
40 1 3,000 300,000 
60 i 4,500 450,000 
3. Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften, die ihr 
Steuerdomizil im Kanton Zürich haben, aber ihrer wirtschaftlichen 
Zweckbestimmung entsprechend die geschäftliche Tätigkeit 
ausserhalb desselben ausüben, kann vom Regierungsrat eine 
angemessene Reduktion der Steuerpflicht bis höchstens zur Hälfte 
bewilligt werden. 
Eine derartige Bestimmung ist notwendig, um Unternehmungen 
wie z. B. den Trustgesellschaften der Schweizerischen Kredit- 
anstalt oder auch industriellen Etablissementen mit Fabriken ausser- 
halb und Bureaux innerhalb des Kantons zu ermöglichen trotz der 
erhöhten Besteuerung der Aktiengesellschaften ihr herwärtiges 
Steuerdomizil beizubehalten. 
4. Auswärtige Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossen- 
schaften, welche im Kanton Zürich durch Filialen und Agenturen 
vertreten sind, bezahlen die Gewerbesteuer im Verhältnis des 
herwärtigen Geschäftes zum Gesamtgeschäft. 
Franken 
  
 
	        
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