32
damit bei geringem oder gar keinem Reingewinn die Gewerbesteuer
wenigstens so viel abtrage als die Ergänzungssteuer; nach oben,
damit die stark progressiv wirkende Steuer nicht ins Ungemessene
anwachse.
Ueber die Art der Progression gibt die nachfolgende Tabelle
Aufschluss. -Es ist angenommen, das einbezahlte Kapital der Aktien-
gesellschaft sei 10 Millionen Franken.
Der Reingewinn beträgt: Die Gewerbesteuer ergibt:
Prozente Prozente Prozente
des Aktienkapitals. des Reingewinns des Aktienkapitals
0—3 2, 0,075 7,500
0,100 10,000
0,125 12,500
0,180 18,000
0,245 24,500
0,320 32,000
0,405 40,500
0,500 50,000
0,605 60,500
0,720 72,000
13 5 0,845 84,500
14 0,980 98,000
15 | 1,125 112,500
20 ] 1,500 150,000
30 nt 2,250 225,009
40 1 3,000 300,000
60 i 4,500 450,000
3. Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften, die ihr
Steuerdomizil im Kanton Zürich haben, aber ihrer wirtschaftlichen
Zweckbestimmung entsprechend die geschäftliche Tätigkeit
ausserhalb desselben ausüben, kann vom Regierungsrat eine
angemessene Reduktion der Steuerpflicht bis höchstens zur Hälfte
bewilligt werden.
Eine derartige Bestimmung ist notwendig, um Unternehmungen
wie z. B. den Trustgesellschaften der Schweizerischen Kredit-
anstalt oder auch industriellen Etablissementen mit Fabriken ausser-
halb und Bureaux innerhalb des Kantons zu ermöglichen trotz der
erhöhten Besteuerung der Aktiengesellschaften ihr herwärtiges
Steuerdomizil beizubehalten.
4. Auswärtige Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossen-
schaften, welche im Kanton Zürich durch Filialen und Agenturen
vertreten sind, bezahlen die Gewerbesteuer im Verhältnis des
herwärtigen Geschäftes zum Gesamtgeschäft.
Franken