er ärtie
schaften, die
‚e Aktiengesellschaften und Erwerbsgenoss
auswärts durch Filialen und Agenturen vertreten si
1
nd,
g machen, der sich nach
tsbetriebs zum Gesamtdürfen
von der Ge\
ne Verhältnis
ey:
Seschält richtet.
orbesteuer einen Abzı
den. auswärtigen Gesc
9. Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer von
den Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften, die in ihrem
Gebiete Haupt- Oder Zweigniederlassungen (Fabriken etc.) haben,
durch Prozentuale Zuschläge zur staatlichen Gewerbesteuer.
Die St: ıdtgemeinden Zürich und Winterthur kämen
Zuschlägen von 100%, aus. Die Aktiengesellschaften hätten
hier an N Gemeinde die gleiche Steuer zu entrichten wie an
den Staat.‘ In Gemeinden, wie Wal d, Rüti, Oerlikon; wo. industrielle
Aklienoesn Ilschaften die Veranlassung sind für bedeutende
Mehrausgaben q der Gemeinde auf dem Gebiete des Schul-, P olizei;
Strassenw ist es nur recht und billig, wenn die Steuerleistungen
Ischaften im gleichen Ver hältnis wie diejenigen der
ICh steigen und fallen. Die Verteilung der Gewerbe-Steuer
unter mehrere Gemeinden würde nach den gleichen Grund-Sätzen
bewerkstel] ligt wie die Verteilung der übrigen Steuern.
Diese V
/esens,
der Aktiengesel]
Einzelperso:
Orschläge gewähren folgende Vorteile:
Die EN richtet sich bei der Gewerbesteuer
möglichst genau nach der Rentabilität des einbezahlten Kapitals,
NS bei sonst iichen Verhältnissen den Grad der Steuer
kraft der Aktien gesellschaften bestimmt.
E Die Berechnu ng der Gewerbesteuer ist äusserst
einfach. Wir berechnen beispielsweise die Steuer für die Aktien-Sesellschaft
Leu & Co. für das Jahr 1902. Sämtliche notwendigen
Faktoren können ohne weiteres dem Geschäftsberichte entnom-Men
werden und es ergibt der
Vorschlag der Handelskammer
Einbezahl Ites Aktienkapital 1 ‚Fr. 25,000,000
‚eingewinn
a RR kr Fr. ;1,031,000
Verhältnis des Reingewinns zum einbezahlten ;
Aktienkapital x 9,15%
; 5,15. %
5,15 u O6 FAR
Staatssteuer 1,031,000 * 755 O7 = Pr, 26,548
Gemeindesteuer x (100% Zuschlag) = Fr. 26,548
Hiemit ver£ gleiche man dien
achstehende komplizierte Rech-NUNSSWeise
nach dem
*) Die Zuschläge der
rücksichti gt. Für
die Zahlen der d
Gemeinde sind in der Tabelle nicht bedie
Stadt Zürich würden bei 100% Gemeindezuschlägen
rei letzten Kolonnen sich verdoppeln.