Full text : Steuerreform im Kanton Zürich

 

 

  

er ärtie
schaften, die

 

‚e Aktiengesellschaften und Erwerbsgenoss

   

auswärts durch Filialen und Agenturen vertreten si
1

nd,
g machen, der sich nach
tsbetriebs zum Gesamtdürfen

 von der Ge\
ne Verhältnis

ey:

Seschält richtet.

orbesteuer einen Abzı
den. auswärtigen Gesc

 

 

 

9. Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer von
den Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften, die in ihrem
Gebiete Haupt- Oder Zweigniederlassungen (Fabriken etc.) haben,
durch Prozentuale Zuschläge zur staatlichen Gewerbesteuer.
Die St: ıdtgemeinden Zürich und Winterthur kämen
Zuschlägen von 100%, aus. Die Aktiengesellschaften hätten
hier an N Gemeinde die gleiche Steuer zu entrichten wie an
den Staat.‘ In Gemeinden, wie Wal d, Rüti, Oerlikon; wo. industrielle
 Aklienoesn Ilschaften die Veranlassung sind für bedeutende
Mehrausgaben q der Gemeinde auf dem Gebiete des Schul-, P olizei;
Strassenw ist es nur recht und billig, wenn die Steuerleistungen
Ischaften im gleichen Ver hältnis wie diejenigen der
ICh steigen und fallen. Die Verteilung der Gewerbe-Steuer
 unter mehrere Gemeinden würde nach den gleichen Grund-Sätzen
 bewerkstel] ligt wie die Verteilung der übrigen Steuern.

Diese V

 

/esens,
der Aktiengesel]
Einzelperso:

Orschläge gewähren folgende Vorteile:
Die EN richtet sich bei der Gewerbesteuer
möglichst genau nach der Rentabilität des einbezahlten Kapitals,
 NS bei sonst  iichen Verhältnissen den Grad der Steuer
kraft der Aktien gesellschaften bestimmt.
E Die Berechnu ng der Gewerbesteuer ist äusserst
einfach. Wir berechnen beispielsweise die Steuer für die Aktien-Sesellschaft
 Leu & Co. für das Jahr 1902. Sämtliche notwendigen
Faktoren können ohne weiteres dem Geschäftsberichte entnom-Men
 werden und es ergibt der

Vorschlag der Handelskammer
Einbezahl Ites Aktienkapital 1 ‚Fr. 25,000,000
‚eingewinn

a RR kr Fr. ;1,031,000
Verhältnis des Reingewinns zum einbezahlten ;
Aktienkapital x 9,15%

; 5,15. %
5,15 u O6 FAR
Staatssteuer 1,031,000 * 755 O7 = Pr, 26,548
Gemeindesteuer x (100% Zuschlag) = Fr. 26,548

Hiemit ver£ gleiche man dien

achstehende komplizierte Rech-NUNSSWeise
 nach dem

*) Die Zuschläge der
rücksichti gt. Für

die Zahlen der d

Gemeinde sind in der Tabelle nicht bedie
 Stadt Zürich würden bei 100% Gemeindezuschlägen

rei letzten Kolonnen sich verdoppeln.

 

 

  
    
  
   
   
      
   
   
   
     
  
  
   
   
    
     
    
       
   
     
    
    
   
   
   
  
  
 
 
 
 
   
   
  
   
  
 
 

 

 
            
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