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SG
Das steuerpflichtige Einkommen muss unter allen Umständen
mindestens so hoch eingeschätzt werden, dass es nicht weniger beträgt,
als der Aufwand der Personen, die aus diesem Einkommen
leben.
Dieser Aufwand gilt für neu in den Kanton einziehende
Steuerpflichtige, welche sich nicht des Erwerbes wegen in demselben
‚aufhalten, während der ersten drei Jahre ihres erstmaligen Aufenthalts
im Kanton als ihr steuerpflichtiges Einkommen,
ST.
Das Einkommen beider Ehegatten und dasjenige von minderjährigen
Angehörigen einer Haushaltung sind zusammenzurechnen
und als Ganzes zu versteuern.
Das Erwerbseinkommen volljähriger Steuerpflichtiger, welche
ohne einen entsprechenden Gehalt an bar im elterlichen Gewerbe
oder Geschäfte tätig sind und zu deren Haushaltung gehören,
wird unter Abrechnung der, ihnen zukommenden Naturalleistungen
‚dem Einkommen des Haushaltungsvorstandes beigefügt und von
diesem versteuert.
8:83.
Die Einkommenssteuer wird in folgender Weise erhoben:
1. Für Einkommen von Fr. 100 bis 35,000 gilt die nach-‚stehende
feste Skala:
Einkommen Steuer Einkommen Steuer Einkommen Steuer
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.
100 1 1600 19 3100 45
200 2 1700 201/2 3200 47
300 3 1800 22 3300 49
400 4 1900 2312 3400 51
500 5 2000 25 3500 53
600 6 2100 261/a 3600 55
700 7 2200 28 3700 57
800 8 2300 291/2 3800 59
900 9 2400 81 3900 61
1000 10 2500 33 4000 63
1100 11!/2 2600 35 4100 651/2
1200 BB 2700 37 * 4200 68
1300 14'/2 2800 39 4300 701/2
1400 16 2900 41 4400 73
1500 17'/s 3000 3 4500 75/2