Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

  

Entwurf der Zürcher Handelskammer

. zur Interpretation von Art. 1 und 2 betreffend das Anwendungsgebiet

 des Gesetzes ;

. zur Interpretation von Art. 3, Abs. 2 betreffend ausnahmsweise

Verlängerung der Arbeitszeit für einzelne Industrien;

. zur Interpretation von Art. 6 betreffend Verkürzung der

Arbeitszeit;

zur Interprefation von Art. 7 betreffend die Hilfsarbeiten ;

zur Bezeichnung neuer, in den Art. 16 und 20 noch
nicht aufgeführter Fabrikationszweige, in denen Kinder
unter 16 Jahren und schwangere Frauen überhaupt nicht
arbeiten dürfen;

6. zum Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, sofern

die Art. 22—26 sich in der Praxis als ungenügend erweisen.

    
   
   
  
  
 
  
  
  

 

  
            
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