Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
Entwurf der Zürcher Handelskammer 
. zur Interpretation von Art. 1 und 2 betreffend das An- 
wendungsgebiet des Gesetzes ; 
. zur Interpretation von Art. 3, Abs. 2 betreffend ausnahmsweise 
Verlängerung der Arbeitszeit für einzelne Industrien; 
. zur Interpretation von Art. 6 betreffend Verkürzung der 
Arbeitszeit; 
zur Interprefation von Art. 7 betreffend die Hilfsarbeiten ; 
zur Bezeichnung neuer, in den Art. 16 und 20 noch 
nicht aufgeführter Fabrikationszweige, in denen Kinder 
unter 16 Jahren und schwangere Frauen überhaupt nicht 
arbeiten dürfen; 
6. zum Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, sofern 
die Art. 22—26 sich in der Praxis als ungenügend erweisen. 
    
    
    
   
   
  
   
   
   
  
  
	        
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