Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

  
         
        
      
    
     
  
    
    
   
x . Zn .n7n N alta x Aechalh_ an de 
Schweiz überholt. Die Fabrikinspektoren halten es deshalb an der 
. . SM . . . x N. : <r x rärt 3 1112 nd 
‚eit, dass die Schweiz wieder einen Schritt vorwärts tue, un 
machen in Artikel 12 folgenden Vorschlag 
„Die Dauer der regelmässigen Arbeit eines Tages dari 
nicht mehr als 10 Stunden, an den Vorabenden von Sonn 
und gesetzlichen Festtagen nicht mehr als 9 Stunden be- 
tragen.“ 
  
Wir anerkennen die Gründe, welche in sozialer, hygien 
und moralischer Hinsicht für den Vorschlag angeführt werden, und 
i - grossen Mehrzahl 
finden uns damit in Uebereinstimmung mit der grossen Mehrzahl 
der Schweizerischen Industriellen, die sich wohl bewusst si 
die Arbeitszeit in 
Arbeiterschaft 
  
  
vernünftigen Grenzen bleiben muss, 
  
ihre körperliche und geistige Gesundheit sich eı 
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Der Kraftersatz findet nicht nur durch 
} . - laıı ( ict 
°he die Lohnhöhe von Bedeutung ist, 
    
und Schlaf, die beide ebensowohl 
  
    
geisugen Erholı rt neben 
der körperlichen auch gg HC 
hohem Grade. DH an de 
Körper Ansprüche stellen, stumpfen durch ihre mechanische 
  
förmis keit den an ab. 
   
    
   
  
en suchten. 
vr eine kürzere Arbeitszeit al 
hatten. ; 
  
/0°%. Wenn einzelne Industriezweige immer noch am 11 
Arbeitstac 1 
a {oh icherlich nicht aus Mangel 
age festhalten, so geschieht dies sicherlich nicht aus Ma ] 
an Einsicht, sonde 
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rn hauptsächlich aus Rücksicht aui die inter- 
Nationale 
  
Konkurrenz Die schweizerische Grossindustri« 
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den meisten Beziehungen viel schlechter gestellt als die K 
des Auslandes. 
Mit höheren Arbeitslöhnen zu rechnen. Dazu kommt, 
  
  
Vor allem hat sie mit teureren Rohmaterialie 
  
Se ; a £abhl hacrhäftigean und ihre Frrzenpg- 
eigene Hinterland fehlt, das sie zu beschäftigen und ihre Erzeu 
  
  
    
     
    
   
    
   
     
   
 
	        
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