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Schweiz überholt. Die Fabrikinspektoren halten es deshalb an der
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‚eit, dass die Schweiz wieder einen Schritt vorwärts tue, un
machen in Artikel 12 folgenden Vorschlag
„Die Dauer der regelmässigen Arbeit eines Tages dari
nicht mehr als 10 Stunden, an den Vorabenden von Sonn
und gesetzlichen Festtagen nicht mehr als 9 Stunden be-
tragen.“
Wir anerkennen die Gründe, welche in sozialer, hygien
und moralischer Hinsicht für den Vorschlag angeführt werden, und
i - grossen Mehrzahl
finden uns damit in Uebereinstimmung mit der grossen Mehrzahl
der Schweizerischen Industriellen, die sich wohl bewusst si
die Arbeitszeit in
Arbeiterschaft
vernünftigen Grenzen bleiben muss,
ihre körperliche und geistige Gesundheit sich eı
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Der Kraftersatz findet nicht nur durch
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°he die Lohnhöhe von Bedeutung ist,
und Schlaf, die beide ebensowohl
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der körperlichen auch gg HC
hohem Grade. DH an de
Körper Ansprüche stellen, stumpfen durch ihre mechanische
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vr eine kürzere Arbeitszeit al
hatten. ;
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a {oh icherlich nicht aus Mangel
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rn hauptsächlich aus Rücksicht aui die inter-
Nationale
Konkurrenz Die schweizerische Grossindustri«
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den meisten Beziehungen viel schlechter gestellt als die K
des Auslandes.
Mit höheren Arbeitslöhnen zu rechnen. Dazu kommt,
Vor allem hat sie mit teureren Rohmaterialie
Se ; a £abhl hacrhäftigean und ihre Frrzenpg-
eigene Hinterland fehlt, das sie zu beschäftigen und ihre Erzeu