Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
    

F’emperatur oft recht hoch sei, so dass wo

 
 
    

     

1 Industriebranchen, wie z.B. Brauereien, Fleischkons

t dieser Erweiterung gedient st

  

Einzwängung in

 

ollen worden wären (Au

 
 
    
    
  
  

 

uns. zutreffend. - Was den

am Morgen anb

 

wegen den Unterschied

 
  
 

mehreren

   

Grossindustrie regelmäs

 

gleich
sic

 

1

Igemein erst auf diese St

 

al
ul

  
 
 
  

; aus dem Bericht
rvorgeht, einzelne Industrien in den Som

   

der Arbeiterschaft früher anfangen, so möchte es wohl
ein, die Stunde des erlaubten Aı auf 5 Uhr

ist dies übrigens eine Frage von untergeordneter

kürzer die gesetzliche Arbeitszeit wird, desto fragat

 naturgemäss die gesetzliche Festsetzung des

 

Beginnes und Endes.‘“*) Im Interesse der Arbeitersc

es immerhin liegen, dass allfällige: Ueberzeitstunden el

  

 

mM Mar; x % : . An m
IM Morgen als am Abend zugesetzt würden. Aus diesen Gründen
Kommt

Men wir zu folgendem Antrag:
Dieregelm ässige Arbeitszeit der Fabrikarbeir
 muss bei Einschichtenarbeit zwischen morgens
 5 Uhr und abends 8 Uhr verlegt werden.
) Otto Lang: „Die Arbeit erwachsener Männer.‘ Internationaler Konir
 Arbeiterschutz in Zürich. Zürich 1897. Seite 65.

     
  
 
  
 
 
  
  
  
    
    
   
    
  
    

 

 

  
    
 
    
     
 
     
            
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